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Horizontale Linie im FußbereichHorizontale Linie im Fußbereich
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Förderungen

Um den ÖPNV immer attraktiver zu machen, sind nicht nur gute Zug- oder Busverbindungen notwendig, sondern auch barrierefreie Bahnhöfe und Haltestellen. Digitale Fahrgastinformationen gehören dazu und Umgebungen, in denen sich die Fahrgäste wohlfühlen. Qualität und Service werden stetig verbessert. 

Um das zu gewährleisten und finanzieren zu können, gibt es zahlreiche Förderprogramme. Auf EU-, Bundes- oder Landesebene nutzt der Verband viele Programme. Daneben setzt er auch eigene Förderprogramme, die sich an Vorhaben der Kommunen im Verbandsgebiet richten. 

Zahlreiche Baumaßnahmen unterstützt der Verband durch eine Ko-Finanzierung. 

Der Regionalverband als Fördermittelgeber

Der Regionalverband fördert Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV. Dafür stehen folgende Förderprogramme bereit.

Attraktive und gut gestaltete Zugangsstellen sind Aushängeschilder für den ÖPNV. Aus diesem Grund unterstützt der Regionalverband Kommunen und Verkehrsunternehmen, wenn diese eine funktionale und/oder gestalterische Aufwertung von Haltestellenumfeldern vornehmen möchten. 

Die Zuwendungsquote für die Umfeldaufwertung beträgt bis zu 75 Prozent der vom Regionalverband festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Besondere Fristen oder Termine sind bei der Antragstellung nicht zu berücksichtigen.

Eine Antragstellung ist bis zum 30.06.2026 möglich.

Mehr zum Projekt und Antragsunterlagen.

Verkehrsunternehmen und Kommunen im Verbandsgebiet können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Anwendung aktueller Technologien zur Fahrgastinformation, Interaktion und Barrierefreiheit an ÖPNV-Haltestellen beantragen. 

Es können bauliche und technische Maßnahmen gefördert werden, die der Implementierung „neuer“ Technologien an ÖPNV-Zugangsstellen dienen. 

Betriebs- und Instandhaltungskosten sind vom Zuwendungsempfänger zu tragen.

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Eine grundlegende Voraussetzung für die Gestaltung eines attraktiven ÖPNV-Angebotes in der Region ist die kontinuierliche Erfassung der Fahrgastzahlen in Bussen und Straßenbahnen. Deshalb unterstützt der Verband die Ausstattung der Busse und Straßenbahnen mit Automatischen Fahrgastzählsysteme (AFZS).

Zuwendungen können den im Verbandsgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen für konzessionierte Linien und den dafür eingesetzten Bussen und Straßenbahnen bewilligt werden.

Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderrichtlinie bezieht sich auf den Zeitraum bis 2026. Eine Antragseinreichung ist letztmalig zum 30.09.2025 möglich.

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Aus Sicht des Regionalverbands sind gut gestaltete Haltestellen und deren Umfelder ein wichtiger Beitrag, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen. Er unterstützt deshalb die Vergabe von Planungsaufträgen, die dem Entwurf von gestalterisch und/oder funktional ansprechenden Zugangsstellen dienen und möglichst beispielhafte Lösungen auch für andere Vorhaben aufzeigen. 

Der Regionalverband übernimmt bis zu 95 Prozent der anfallenden Ausgaben für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), soweit die Planungen von Verkehrsanlagen sowie zugehöriger Hochbau- und technischer Infrastruktur betroffen sind, und in begründeten Fällen weitere Positionen wie z.B. Baugrunduntersuchungen oder Bestandsvermessungen. 

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Der Regionalverband Großraum Braunschweig verfolgt im Rahmen seiner Verkehrs- und Klimastrategie eine Stärkung und Weiterentwicklung der regionalen Radmobilität. Hierfür sind Finanzmittel von jährlich 50.000 Euro zu vergeben. Die Zuwendungssumme des Regionalverbandes beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und beträgt maximal 10.000 Euro.

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Kontakt

Sabine Wolff

Telefon: 0531 / 24262-22

E-Mail: sabine.wolff@rv-bs.de

Kofinanzierung

Für Bauvorhaben im ÖPNV können Kommunen bei verschiedenen Stellen Fördermittel beantragen. Der bislang häufigste Fall ist der (Aus)Bau von Bushaltestellen. Dafür bekommen Kommunen Förderungen durch das Land - konkret der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen. Diese übernimmt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Der Regionalverband übernimmt auf Antrag weitere 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils. Im Idealfall bleiben nur noch 12,5 Prozent der Gesamtkosten beim Antragsteller (Kommune).

Förderung durch das Land Niedersachsen

Hauptzuwendungsgeber für barrierefreien Um- und Neubau von Haltestellen ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG). Die LNVG stellt die zuwendungsfähigen Kosten fest und gewährt auf diese eine Zuwendung von bis zu 75 Prozent. Eine Antragstellung muss jeweils bis zum 31. Mai eines jeden Jahres erfolgen, die bauliche Umsetzung kann im Regelfall im Folgejahr vorgenommen werden.

Allen Anträgen ist eine Stellungnahme des Regionalverbandes beizulegen, mit der die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Nahverkehrsplan für den Großraum Braunschweig bestätigt wird. Um diese Prüfung vornehmen zu können, sind je nach Projektumfang folgende Unterlagen erforderlich bzw. hilfreich:

  • Checkliste (obligatorisch) 
  • Kopie des Antrags an die LNVG
  • Lageplan
  • Querschnitte
  • Bestandsfotos
  • Prinzipskizzen
  • Textliche Erläuterungen

Üblicherweise sind Kostenschätzungen, Fahr-/Netzpläne, Stellungnahmen Dritter oder großräumige Übersichtspläne nicht erforderlich; bei Bedarf würden diese nachgefordert werden.

Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen müssen beim Regionalverband rechtzeitig – bevorzugt bis Mitte April – vorgelegt werden, um die Prüfung vornehmen und ggf. Fragen klären zu können. Später eingehende Unterlagen können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden. In diesem Fall kann die Stellungnahme auch später bei der LNVG vorgelegt werden.

Kofinanzierung durch den Regionalverband

Der Regionalverband übernimmt auf Antrag bis zu 50 Prozent des bei den Antragstellern verbleibenden Eigenanteils an den von der LNVG als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben. Im Idealfall verbleiben somit nur noch 12,5 Prozent der Gesamtausgaben beim Antragsteller.

Der Antrag ist formlos per Mail oder in Papierform durch den jeweiligen Baulastträger an den Regionalverband zu stellen. Es ist eine Kopie des Antrages an die LNVG beizufügen. Idealerweise wird der Antrag zusammen mit den technischen Unterlagen für die Stellungnahme eingereicht.

Der Regionalverband ermittelt die Höhe seiner Zuwendung nachrangig und in Abhängigkeit von den von der LNVG ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben. Somit ist dieser Antrag für das weitere Vorgehen maßgebend.

Die LNVG versendet ihren Zuwendungsbescheid im Verlauf des 1. Quartals des Folgejahrs nach Antragstellung. Dieser ist dem Regionalverband innerhalb eines Monats nach Erhalt vorzulegen, damit ein weiterer Bescheid für die Kofinanzierung erlassen werden kann.

Unter Umständen kann eine Kofinanzierung bis zur Hälfte des Eigenanteils an den zuwendungsfähigen Ausgaben auch für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen und mobiSTATIONEN in Anspruch genommen werden, insbesondere, wenn dafür eine Bezuschussung über die „Kommunalrichtlinie“ oder mit EFRE-Mitteln erfolgt. Nehmen Sie hierzu bitte direkt mit dem Regionalverband auf. 

Bitte beachten Sie, dass eine Beauftragung der Bauleistungen vor dem Eintritt der Rechtskraft des vom Regionalverband erstellten Bescheids förderschädlich ist und somit eine in Aussicht gestellte Zuwendung nicht ausgezahlt werden darf! Unter besonderen Umständen, z.B. bei zeitlichen Abhängigkeiten mit anderen Projekten, kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.

Mehr zum Projekt und Antragsunterlagen auf der Webseite der LNVG

Radabstellung

Die Errichtung von Radabstellanlagen wird in Niedersachsen über mehrere Institutionen bzw. Programme bezuschusst, darunter u.a.:

Gerne prüfen wir, ob seitens des Regionalverbands eine weitere Zuwendung im Rahmen der Kofinanzierung möglich ist. 

Sollten die o.g. Stellen keine Zuwendung gewähren können, kann u.U. die Umfeldaufwertung als Förderprogramm genutzt werden.

Mitunter werden weitere Programme des Bundes oder der EU kurzfristig bekanntgegeben und können hier nicht rechtzeitig aufgenommen werden. Eine gute Recherchemöglichkeit für Förderprogramme stellt die Förderdatenbank dar. 

Der Regionalverband als Fördermittelempfänger

Der Regionalverband nutzt Förderprogrammen von der EU, vom Bund oder Land und setzt diese gemeinsam mit Kommunen oder Verkehrsunternehmen für verschiedene Projkete ein. 

Ein großes Förderprogramm ist das 2020 gestartete Projekt: Dynamische Fahrgast-Informations-Anzeiger. Dafür hat der Regionalverband im Auftrag der Kommunen und Verkehrsunternehmen Fördergelder vom Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Fördergelder bekommen.

Mehr zum Thema DFI

flexo - die Rufbusse in der Region. Sie ergänzen des ÖPNV-Angebot. Als dreijähriges Projekt ist es 2021 gestartet und wurde vom Land Niedersachsen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.

Mehr zu flexo 

Im Projekt Digitale On-Demand-Offensive - kurz DODO - sollen die bestehenden Bedarfsverkehre regional gebündelt und für alle Fahrgäste über eine App buchbar werden. Das Projekt wird zu 80 Prozent vom Bundesminsiterium für Digitales und Verkehr gefördert. 

Mehr Infos zu DODO

Der Regionalverband will eine regionale Mobilitätsstrategie – Projektname „MORE“ – nach europäischen Vorgaben nachhaltiger Mobilitätsplanung, der sog. „Sustainable Urban Mobility Plans“ erarbeiten. Das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr fördert dies aus seinem Förderprogramm „nachhaltig. mobil. planen“ mit einer Fördersumme von 270.000 Euro. 

Abgeschlossene Projekte

Logo Mobilitätsmanagement (www.mobi38.de)

Mobilitätsmanagement

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