Innovation an Zugangsstellen
Verkehrsunternehmen und Kommunen im Verbandsgebiet können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Anwendung aktueller Technologien zur Fahrgastinformation, Interaktion und Barrierefreiheit an ÖPNV-Haltestellen beantragen.
Es können bauliche und technische Maßnahmen gefördert werden, die der Implementierung „neuer“ Technologien an ÖPNV-Zugangsstellen dienen.
Betriebs- und Instandhaltungskosten sind vom Zuwendungsempfänger zu tragen.
Formulare zur Antragstellung
- Förderrichtlinie
pdf, 260 KB
- Antrag auf Förderung für Kommunen
pdf, 455 KB
- Antrag auf Förderung für Verkehrsunternehmen
pdf, 457 KB
- Anforderung einer Teilzahlung auf die bewilligte Zuwendung
pdf, 69 KB
- Erklärung zum Vorsteuerabzug
pdf, 224 KB
- Erklärung nach § 264 StGB
pdf, 511 KB
- Formblätter
xls, 39 KB