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Horizontale Linie im FußbereichHorizontale Linie im Fußbereich
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Innovation an Zugangsstellen

Verkehrsunternehmen und Kommunen im Verbandsgebiet können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Anwendung aktueller Technologien zur Fahrgastinformation, Interaktion und Barrierefreiheit an ÖPNV-Haltestellen beantragen. 

Es können bauliche und technische Maßnahmen gefördert werden, die der Implementierung „neuer“ Technologien an ÖPNV-Zugangsstellen dienen. 

Betriebs- und Instandhaltungskosten sind vom Zuwendungsempfänger zu tragen.

Kontakt

Malte Kupferschmidt

Telefon: 0531 / 24262-54

E-Mail: malte.kupferschmidt@rv-bs.de

Melanie Pahl

Telefon: 0531 / 24262-69

E-Mail: melanie.pahl@rv-bs.de