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Photovoltaik auf den Flächen der Region

Das Interesse und der Nutzungsdruck auf die über 5000 Quadratkilometer große Fläche des Großraumes Braunschweigs steigen und stehen in einem ständigen Spannungsfeld zueinander. Daher bedarf es einer verträglichen Raumplanung für alle. Insbesondere für die unbebauten Flächen gibt es vielfältige Anforderungen und Wünsche aus den Kommunen und der Industrie für die Ausweitung von Gewerbe- und Wohngebietsflächen, der Rohstoffwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft sowie den Anforderungen für Naherholung und den Hochwasser- und Naturschutz. 

Daher empfiehlt der Regionalverband den Kommunen, nur Flächen für Photovoltaikanlagen zu benennen, die grundsätzlich nicht die Landwirtschaft, das Landschaftsbild, den Naturschutz oder andere wichtige Nutzungen beeinträchtigen und ansonsten im restlichen Gemeindegebiet keine Freiflächen-PV zu genehmigen. 

Unser Angebot an die Kommunen: Gemeinsam mit dem Regionalverband und mit Vertretern der Landwirtschaft und des Naturschutzes können für Ihre Gemeinde hilfreiche konzeptionelle Rahmen entwickelt und Zielsetzungen verabredet werden. Daraus sind schon zahlreiche kommunale Leitfäden entstanden (z.B. im Landkreis Gifhorn, für die Städte Salzgitter und Braunschweig), Nutzen Sie gern die angegebene Kontakt-Email-Adresse. Oder nutzen Sie die unten bereitgestellten Unterstützungsangebote.

Was sind zweckmäßige Flächen für Photovoltaikanlagen?

Geeignete Flächen könnten z. B. solche entlang von Autobahnen und Bahnstrecken, Flächen mit belasteten Böden, stellgelegte Deponien sein. Auch FFPV auf Wasserflächen ist denkbar. In manchen Fällen macht auch Agri-PV – also die Kombination von landwirtschaftlicher Produktion und Photovoltaik-Anlagen – Sinn. 

Der Regionalverband unterstützt die Städte und Gemeinden bei der planerischen Konzeption von FFPV-Vorhaben und möchte damit zum geordneten Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Akzeptanz von FFPV-Anlagen als Teil der Energiewende beitragen. In einer einfachen WebGis Anwendung auf dem Datenportal des Regionalverbands können kommunalen Planungsbereiche geeignete Flächen ermitteln.

Weitere Arbeitshilfen und Hintergrundinformationen

Leitfaden naturverträglicher Ausbau FFPV des Landes Niedersachsen (NLT, NLWKN 2023)" 

Raumordnerische Arbeitshilfe für FFPV (NLT 2022)

Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) 2022

Baugesetzbuch (BauGB, §35)

Nds. Bauordnung (NBauO) → bisherige Links nicht mehr gültig

Nds. Klimaschutzgesetz → bisherigere Links nicht mehr gültig

Änderung des Energiewirtschaftsrechts zum Klimaschutz-Sofortprogramm ("Osterpaket", Bundesgesetzblatt Nr. 28/2022)

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2021)

Rechtsgutachten Zwischennutzung Vorranggebiete Rohstoffe für FFPV (Prof. Dr. Reinhard Hendler (Jeromin | Kerkmann – Kanzlei für Verwaltungsrecht)

 

Der Regionalverband stellt das „Unterstützungstool Freiflächen – PV“ zur Verfügung. Dies ist eine Planungshilfe  für Kommunen. Mit einem Klick können Sie hier freien Zugang zu den Karten und Daten bekommen.

Freiflächen PV-Planung

§ Rechtslage

Anders als Windenergieanlagen sind FFPV-Anlagen in den meisten Fällen keine baurechtlich privilegierten Anlagen im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von FFPV-Anlagen ist daher eine Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich. Ausnahmen stellen lediglich Vorhaben auf Flächen dar, die maximal 200 m von Autobahnen oder Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen entfernt sind.