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Teilplan Wind - aktuell gültig

Im RROP 2008 wurden erstmalig 34 Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Doch der Ausbau der Erneuerbaren Energie erforderte in 2020 eine 1. Änderung. Zu den bereits bestehenden 34 Vorranggebieten kamen 14 neue Flächen hinzu. 14 der alten Vorranggebiete bleiben unverändert, 16 Gebiete wurden erweitert, vier verkleinert. Von knapp 3.100 Hektar in 2008 wurden die Vorrangflächen auf die Gesamtfläche von 6.567 Hektar etwas mehr als verdoppelt. Das entspricht rund 1,3 Prozent des Verbandsgebietes. 

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Für die Planung wurden drei Offenlagen notwendig, über 20.000 Einwände gingen ein, zu denen Stellung bezogen werden musste. Es folgte ein Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Lüneburg und ein sogenanntes Heilungsverfahren.
Das Amt für regionale Landesplanung Braunschweig hat schließlich die Satzung dieser 1. Änderung mit wenigen Ausnahmen genehmigt. Die Vorranggebiete „GF Meinersen Seershausen 01“ sowie „GF Wittingen Stöcken GF 2“ wurden aus der Planung von der Genehmigung ausgenommen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 08. Mai 2024 trat die 1. Änderung des RROP 2008 rückwirkend zum 02. Mai 2020 in Kraft. 

Unterlagen zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“