Wind - die stärkste regenerative Energieform
Windenergie ist die größte regenerative Energie in der Region und im Land. Niedersachsen ist in Deutschland „Windland“ Nummer eins. Hier wird der meiste Strom aus der Windkraft erzeugt und in andere Bundesländer verteilt.
Windräder benötigen Flächen, auf denen sie erbaut werden. Dadurch entsteht ein bedeutender Anspruch an die vorhandenen Flächen in der Region. Sie möchten wissen, wie diese Flächen festgelegt werden? Dann besuchen Sie unsere Seite Regionalplanung.
Das Teilprogramm Wind ist der umfassendste und komplexeste Teil innerhalb der Neuaufstellung des RROP und wird gesondert geplant. Umfangreiche Beteiligungen sind hierfür notwendig. Am Ende des Prozesses fließen alle Ergebnisse in den Regionalplan ein.
Windenergie effizient planen
Der Regionalverband legt im Regionalen Raumordnungsprogramm Flächen für Windenergienutzung fest und steuert damit die Verteilung von raumbedeutsamen (großen, leistungsstarken) Windenergieanlagen im Verbandsgebiet. Der Verband legt weder die Maße der Anlagen noch ihre Anzahl innerhalb eines solchen Gebietes fest. Wie viele und welche Anlagen auf den jeweiligen Flächen tatsächlich erbaut werden, hängt vom Antrag eines Projektierers ab. Die Baugenehmigung erteilen die jeweils zuständigen Kommunen bzw. Landkreise.
Verspargelung verhindern
Windenergieanlagen gehören nach aktueller Gesetzeslage zu den sogenannten privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich. Sie können also - sofern die Vorgaben des Bundesemissionsschutzgesetzes eingehalten werden - an jeder beliebigen Stelle errichtet werden. Ohne eine regulierende Planung könnte rein theoretisch die Hälfte der Verbandsfläche betroffen sein – es käme zu der sogenannten Superprivilegierung, also der völligen Öffnung des Raums für den Bau von Windenergieanlagen.
Die dadurch entstehende Gefahr wären unzählige einzelne Windräder in der Landschaft. Um diese "Verspargelung" zu verhindern, gibt es in der Raumplanung ein wirkungsvolles Instrument: die Festlegung von „Vorranggebieten“. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen einerseits nur dort gebaut werden dürfen, andererseits aber auch nichts Anderes dort entstehen darf.
Damit wird die Planung auf wenige, sorgfältig ausgewählte Flächen konzentriert (Bündelungsprinzip). Dies ist effizienter, zielführender und verträglicher für Mensch, Natur und Landschaft.
Neue, ambitionierte Ziele
Das Land Niedersachsen hat Anfang 2023 den Bundesvorgaben folgend neue Flächenziele für die Windenergie festgesetzt. Die Vorgabe für den Regionalverband lautet: Bis Ende 2027 sollen 2,46 % und im zweiten Schritt bis 2032 insgesamt 3,18 % des Regionsgebiets zum Vorranggebiet Windenergie ausgewiesen sein. Näheres dazu auf der Website des Landes Niedersachsen.
Diese neuen Vorgaben machten eine zeitnahe Planung notwendig. Bis Ende März 2025 gab es eine erste Offenlage der Planung. Derzeit werden alle eingegangenen Einwendungen geprüft und abgewogen. Sie möchten diese Pläne einsehen? Dann informieren Sie sich hier.
Planungen in Bewegung
2020 hatte der Regionalverband eine neue Planung für Vorranggebiete Windenergie vorgelegt. Diese 1. Änderung des RROP 2008 wurde beklagt. Nach mehreren Instanzen und einem Heilungsverfahren, erhielt das Programm rückwirkend im November 2023 Rechtswirksamkeit. Sie möchten das derzeit gültige Windenergieprogramm genauer kennenlernen oder sich über die aktuellen Vorranggebiete informieren? Klicken Sie hier.