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Horizontale Linie im FußbereichHorizontale Linie im Fußbereich
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Geltendes Regionales Raumordnungsprogramm

„Die Zukunft lässt sich nicht vorhersagen, aber ein Plan hilft, sie besser für alle zu gestalten.“

Ralf Sygusch, Verbandsdirektor

Das RROP 2008 entstand als Neuaufstellung des RROP 1995, das das erste Raumordnungsprogramm für die Region Großraum Braunschweig gewesen ist und damals noch durch den Vorgänger des Regionalverbands, den Zweckverband Großraum Braunschweig, erstellt worden war. Es hat bis heute Rechtgültigkeit. Dies bleibt so, bis die Neuaufstellung RROP 3.0 abgeschlossen ist.


Leitbilder gestalten – Grundsätze leiten – Ziele verpflichten

Alle Bestandteile des RROP 2008 sind dem Grundsatz der nachhaltigen Raumentwicklung verpflichtet, d.h. die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche sollen mit den ökologischen Funktionen eines Raums in Einklang gebracht werden. Die zugrundliegenden fünf Leitbilder dienen der Orientierung und bilden die Grundlage für die fachlichen Grundsätze und Ziele.

Ein Plan in vier Teilen

Das RROP 2008 gliedert sich in vier Bestandteile: 

Die Beschreibende Darstellung umfasst die Leitbilder als übergeordneten Rahmen für die räumliche Entwicklung. Sie macht qualitative Aussagen über räumliche Gegebenheiten (z.B. besondere Kulturlandschaften) und erläutern den Kontext, in dem die Planung erfolgt (z.B. Bevölkerungsprognosen). 
Die darin enthaltenen Ziele sind von den Behörden verbindlich zu beachten, sie haben rechtliche Wirkung. Die dort formulierten Grundsätze wiederum sind Leitlinien, die in Entscheidungen einzubeziehen sind, ohne rechtlich bindend zu sein.
Die Zeichnerische Darstellung macht sichtbar, wo beispielsweise Verkehrswege und Siedlungen liegen und bildet dies in einem Plan im Maßstab 1:50.000 ab. So werden in Kartenform Vorbehaltsgebiete und Vorranggebiete schnell erfassbar.

Die Begründung ist der ergänzende, erklärende Teil zu der beschreibenden und zeichnerischen Darstellung. Er erläutert detailliert die Gründe für jede einzelne Festlegung.

Komplettiert wird das RROP 2008 durch den Umweltbericht: In ihm ist abgeprüft worden, inwieweit die Festlegungen Umweltauswirkungen haben – sowohl nachteilige als auch positive. 

1. Änderung des RROP 2008 Weiterentwicklung Windenergie

Im Laufe der letzten Jahre gab es verschiedene Weiterentwicklungen, Aktualisierungen und Änderungen. Neue Gutachten oder Fachbeiträge entstanden und ergänzten, das bestehende Raumordnungsprogramm. 
Die umfassende 1. Änderung des RROP 2008 war die Festlegung von neuen Vorranggebieten Windenergienutzung aus dem Jahr 2020. Dieser Teilplan erstreckt sich auf das gesamte Regionsgebiet und erweitert die 34 Windenergieflächen aus 2008 um weitere 14 Flächen. 
Sie wollen genaueres zur 1. Änderung Windenergienutzung wissen? Hier erfahren Sie alles zur Planung, zum Rechtsstreit und zur geltenden IST-Situation.

Der Regionalverband veröffentlicht verschiedene interaktive Karten in Form internetbasierter Anwendungen. Diese Kartenanwendungen lassen sich einfach per Webbrowser öffnen und bedienen. Dieses Serviceangebot ist allgemein und kostenfrei zugänglich.

 

Geoportal & Daten

Kontakt

Anna Weyde

Anna Weyde

Telefon: 0531 / 24262-11

E-Mail: info@rv-bs.de

Gut zu wissen

Vorranggebiete haben Priorität und sind von anderen als den festgelegten Nutzungen ausgeschlossen. Vorbehaltsgebiete sind einer bevorzugten Nutzung zugewiesen, jedoch sind andere Nutzungen möglich, wenn sie nicht stark beeinträchtigen.