Pläne ändern sich
Warum muss ein Regionalplan erneuert und kontinuierlich weiterentwickelt werden? Zum einen gibt es die gesetzlichen Vorgaben. Sie besagen, dass regionale Raumordnungspläne alle zehn Jahre in ihrer Gesamtheit auf Aktualität überprüft werden sollen (§ 5 Abs. 7 NROG.) Diese Vorgabe beruht auf der berechtigten Annahme, dass eine Region nicht etwas Starres und Unveränderliches ist.

Zum anderen gibt es offensichtliche Ereignisse und Entwicklungen, die die Anpassung der Raumordnung erfordern. In jüngster Vergangenheit gehören dazu vor allen Dingen der Klimawandel und die daraus notwendigen Klimaanpassungsmaßnahmen sowie die damit einhergehende Energiewende. Aber auch die Corona-Pandemie oder der Ukrainekrieg und die damit veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung müssen abgebildet werden. Nur so kann eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Region gewährleistet werden.
Nach den RROP`s 1995 und 2008 erarbeitet der Regionalverband aktuell die 3. RROP-Neuaufstellung mit dem Arbeitstitel RROP 3.0. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes hat in ihrer Sitzung im Mai 2018 diese Neuaufstellung beschlossen und somit das formelle Verfahren eingeleitet. Bis zur Fertigstellung gilt das RROP 2008.
Seit dem Beschluss sind diverse Vorarbeiten geleistet worden, neue Fachgutachten erstellt worden und ein angepasstes Leitbild entstanden. Die fachliche Grundlage der Inhalte des RROP 3.0 besteht teilweise aus Konzepten und Berichten, die in enger Abstimmung mit den Kommunen im Verbandsgebiet und den Verbandsgliedern erarbeitet wurden und werden (z.B. REKLIBS oder KOREG)
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