Regionalplanung – verbindlich und dynamisch zugleich
Zentrale Aufgabe in der Regionalplanung ist es, die übergeordneten öffentlichen Ansprüche an den Raum zu sichern, zu ordnen und zu entwickeln. Raum ist hier nicht nur als Summe aller freien Flächen zu verstehen: Es werden auch die damit verbundenen Nutzungsinteressen, die wirtschaftlichen Gegebenheiten, die Infrastruktur, die Natur und Kulturlandschaften u.v.m. einbezogen.
„Raumordnung bedeutet, Flächen so zu gestalten, dass sie heute funktional genutzt werden können und für das Morgen noch Perspektiven bieten.“
In der Regionalplanung werden diese Räume aufgeteilt, geschützt oder konzeptionell bearbeitet. Dabei folgen wir den Vorgaben des Landes, die wiederum denen des Bundes verpflichtet sind. Unsere Planungen geben den Kommunen den Rahmen, innerhalb dessen sie sich in geordneter, einheitlicher Weise entwickeln können. Wir gleichen die Planungen über Kommunengrenzen ab und konkretisieren die Landesplanungen. So entsteht eine enge Verzahnung und damit eine gemeinsame, kohärente Entwicklung.
Ein Plan mit Weitsicht
Das Ergebnis der beschriebenen Abwägungen und Bearbeitungen ist das Regionale Raumordnungsprogramm – das RROP. Es ist die formale Grundlage für die angestrebte Entwicklung einer Region. Es entsteht durch das Zusammenspiel verschiedener Einzelplanungen zu einem gesamtheitlichen Plan mit einer Perspektive und Halbwertszeit von ca. 10 Jahren. Dieser Regionalplan (Kommunikationsbegriff für das RROP) ist geleitet durch vorausschauende Überlegungen, beruhend auf Fachexpertise und unter Einbeziehung vieler festgelegter Notwendigkeiten. Er folgt einem wohlüberlegten Leitbild, das übergeordnete Ziele von Bund und Land berücksichtigt. Dieses selbstverordnete Leitbild gibt den Regionalplanern die notwendige Orientierung und ist die Messlatte für alle Konzepte und Entscheidungen.
Juristische Grundlage für die Erstellung des RROP sind der Paragraf 5 Abs. 7 im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG): Dort ist vorgesehen, dass mindestens alle zehn Jahre der Regionalplan in seiner Gesamtheit auf Aktualität überprüft werden muss. Nach den RROP`s 1995 und 2008 erarbeitet der Regionalverband aktuell die dritte RROP-Neuaufstellung mit dem Arbeitstitel RROP 3.0.
Spielräume und Vorgaben

Der Regionalplan weist beispielsweise Orte aus, auf die sich die Siedlungsentwicklung konzentrieren soll, er enthält Aussagen zur Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen oder benennt Bereiche, in denen Wald oder Landwirtschaft Vorrang haben. Dabei werden selbstverständlich die Vorgaben des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) Niedersachsen berücksichtigt.
Für Investoren sowie Einwohnerinnen und Einwohner hat das RROP keine direkte Rechtsverbindlichkeit. Sie sind nur indirekt durch behördliche Entscheidungen oder die Bauleitpläne der Kommunen an die Vorgaben der Regionalplanung gebunden. Für die Kommunen, aber auch die Bürger*innen der Region ist der Regionalplan eine umfassende Informationsquelle für übergeordnete Planungsfragen.
Der Regionalverband erarbeitet diesen Regionalplan unter Beteiligung einer Vielzahl von Behörden und Institutionen. Hierzu gehören Gemeinden, Städte und Kreise und benachbarte Regionen sowie Fachbehörden, Naturschutzverbände und die zivile Öffentlichkeit. Sie alle haben die Möglichkeit in bestimmten Phasen der Planung, Änderungsvorschläge und eigene Vorhaben in den Prozess einzubringen.
Ist der Regionalplan in Kraft getreten, sind alle an die dort festgelegten Ziele als regulierenden Rahmen gebunden. Es bleiben gleichzeitig viele Gestaltungsmöglichkeiten und der Regionalverband ist immer gesprächsbereit und konsensorientiert. Der derzeit rechtsgültige Regionalplan ist das RROP 2008, das jedoch seit Inkrafttreten einige Fortschreibungen, Änderungen und Ergänzungen erlebt hat. Die aktuell laufende Neuaufstellung wird dann das RROP 2008 ablösen.