Windräder und Energiewende
Windenergie ist aktuell das wichtigste Element der Energiewende: Im Jahr 2024 wurden rund 29 Prozent des Bruttostroms in Deutschland durch Windkraftanlagen produziert – größter Produzent ist derzeit das Land Niedersachsen mit einem Anteil von fast 21 Prozent an diesem Gesamtvolumen.
Die gewonnene Energieleistung aus Wind stieg im Großraum Braunschweig in den vergangenen 20 Jahren von ca. 600 Gigawattstunden auf beeindruckende 2.500 Gigawattstunden – Tendenz kontinuierlich steigend.
Damit dieser Anstieg deutlich voranschreitet, hat das Land Niedersachsen 2023 neue Ziele an die raumordenden Behörden ausgesprochen. Für das Regionsgebiet bedeutet dies: Von derzeit 1,3 Prozent sollen bis Ende 2032 3,18 Prozent der Verbandsgebietsfläche als Vorranggebiete Wind ausgewiesen werden. Der Verband erarbeitet eine neue Gebietskulisse mit dem Ziel bereits im ersten Schritt (bis Ende 2027) die komplette Fläche auszuweisen.
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Windenergie – Konfliktpotenzial einer Technik
Ein großer Teil der Bevölkerung findet Windenergie grundsätzlich gut: Eine Forsa-Befragung aus dem September 2024 ergab, dass 78 Prozent der Befragten den Ausbau der Windenergienutzung als wichtigen Bestandteil der Energiewende sehen. Diese Akzeptanz von Windenergieanlagen in der eigenen unmittelbaren Umgebung ist seit Jahren ähnlich hoch: rund zweit Drittel der Menschen haben keine oder nur geringe Bedenken gegenüber dem Bau von Windenergieanlagen in ihrem Wohnumfeld. (Quelle: Fachagentur Wind und Solar)
Trotz dieser deutlichen (theoretischen) Zustimmung, sieht es in der Realität oft anders aus: Obwohl der Verband einn Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Vorranggebiet und Siedlungen festgelegt hat, empfinden viele Menschen die Windräder als störend und beeinträchtigend. Sie machen sich oft auch Sorgen, ob Tier- und Umweltschutz berücksichtigt werden. Auch Kommunen sind manchmal mit Standorten nicht einverstanden, da sie die ausgewiesenen Flächen gern anderweitig nutzen würden oder andere Standorte bevorzugen. Dieser Realität stellt sich der Regionalverband in den Beteiligungsverfahren.
Dies führte zuletzt bei den Planungen für die 1. Teiländerung des RROP 2008 (Windplan 2020) des Regionalverbands zu über 20.000 Einwendungen, die sich größtenteils gegen einzelne Gebiete richteten. Es wurde auch geklagt, so dass erst rückwirkend in 2023 eine Rechtsgültigkeit erreicht wurde.
Falls Sie interessiert sind, welche Planung mit welchen Vorranggebiet derzeit gültig ist, besuchen Sie die Seite zum Windplan 2020.