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Ziele und Projekte der Zukunftsregion

Was muss ein Projekt mitbringen?

Mit Mitteln der Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen können investive und nicht-investive kooperative Entwicklungs- und Modellvorhaben gefördert werden. Vorausgesetzt sie werden aus dem Zukunftskonzept abgeleitet und entsprechen den Qualitätskriterien.

Projekte können einen Zuschuss von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten aus EU-Mitteln (EFRE) erhalten. Das Antragsverfahren wird über die NBank abgewickelt.

Für die Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen ausgewählte Handlungsfelder aus der Förderrichtlinie:

Handlungsfeld 1:

Regionale Innovationsfähigkeit

Fördergegenstände:

  • Regionale Technologietransfernetzwerke
  • Vorhaben zur Unterstützung des Gründungsklimas
  • Innovative Lern- und Arbeitsorte
  • Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse

Handlungsfeld 2:

CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft

Fördergegenstände:

  • Intelligente Energieverteilungssysteme
  • Vorhaben zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz

Fragen und Antworten

Projektideen können jederzeit beim Regionalmanagement eingereicht werden. Für die notwendige Beschlussfassung in der Steuerungsgruppe muss dem Regionalmanagement der vollständig ausgefüllte Projektsteckbrief vor der Ladungsfrist zum nächsten Sitzungstermin vorliegen.

Anträge können sowohl öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen als auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen stellen. Hierzu zählen u.a. Kommunen, Wirtschaftsförderungen. Stiftungen des öffentlichen Rechts und Kammern. Gewerbliche Unternehmen können als Partner eines Kooperationsverbundes aus Wissenschaft und Gebietskörperschaften teilnehmen.

Weitere Konditionen und Bedingungen zur Förderung sind von der NBank in der Produktinformation zusammengestellt.

Die Kooperationspartner*innen der Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen haben sich für die beiden Themenschwerpunkte der Zukunftsregion bilden „Regionale Innovationsfähigkeit“ und „CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen der Förderrichtlinie entschieden. Unter Beteiligung zahlreicher weiterer Akteur*innen wurden in Workshops die Leitthemen für kommende Projekte erarbeitet:

  • Gemeinsame regionale Energiestrategie
  • Regionales Konzept Flächen- und Wassermanagement
  • Regionales Innovations- und Transformationsmanagement

Grundsätzlich sind alle Projekte förderwürdig, die aus den Leitthemen des Zukunftskonzeptes abgeleitet werden und sich auf die Fördergegenstände der ausgewählten Handlungsfelder der Förderrichtlinie „Zukunftsregionen Projekte“ beziehen.

Weitere Konditionen und Bedingungen zur Förderung sind von der NBank zusammengestellt unter Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“.

  • Das Projekt unterstützt die Ziele der Leitthemen des Zukunftskonzepts für  SüdOstNiedersachsen und erfüllt die Qualitätskriterien.
  • Die Maßnahmen können den Fördergegenständen innerhalb der beiden Handlungsfelder aus der Förderrichtlinie Zukunftsregionen zugeordnet werden.
  • Die Gesamtkosten des Projekts betragen mindestens 100.000 Euro, bei nicht-investiven Vorhaben wie bspw. Gutachten, Studien o.ä. mind. 25.000 Euro.

Gefördert durch

Kontakt

Sandra Lindemann

Telefon: 0531 / 24262-188

E-Mail: zukunftsregion@rv-bs.de