Raumverträglichkeitsprüfung
Geplanter Netzausbau Ferngas - Neubau ETL 184 Peine - Salzgitter (beendet, 2023)
Die Fernleitungsnetzbetreiberin „Gasunie Deutschland Transport Services GmbH“, Hannover - im Folgenden Vorhabenträgerin genannt - plant den Ausbau des bestehenden Gasnetzes durch den Neubau einer Energietransportleitung (ETL) östlich von Peine bis zum Werk der Salzgitter AG östlich von Lebenstedt, Salzgitter.
Sachverhalt / Vorhabenbeschreibung
Die Vorhabenplanung ergibt sich aus einem erhöhten Gasbedarf der Salzgitter AG. Zu dessen Deckung wurde ein Anschlussbegehren über 1,7 GW gestellt, das u.a. auch auf die zukünftige Versorgung eines Gaskraftwerkes abstellt, welches im Netzentwicklungsplan 2022 enthalten ist. Eine weitere Ausbaustufe auf insgesamt 2,8 GW ist beantragt und im Planungsumfang mitberücksichtigt.
Die Vorhabenplanung sieht eine parallel verlaufende Doppelleitung mit Rohrdurchmessern von DN600 und DN400 vor. Die geplante Energietransportleitung schließt östlich von Peine an die bestehenden ETL 25 und ETL 103 an und endet östlich von Salzgitter-Lebenstedt am Werk der Salzgitter AG. Das Vorhaben hat je nach Trassenvariante eine Länge von 20,5 bis 25,6 km und ist daher als raumbedeutsam und überörtlich einzustufen.
Für die raumordnerische Prüfung hat die Vorhabenträgerin vier Trassenvarianten vorgelegt und Variante 2 als Vorzugsvariante benannt (s. Abb. 1). Die vier Trassen überlagern verschiedene Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 und weisen einen unterschiedlichen Grad an Bündelung mit anderen bestehenden Leitungen auf.
Je nach Variante sind entlang der Trassenverläufe folgende Landkreise und Gemeinden betroffen: Stadt Salzgitter, Gemeinde Lengede, Gemeinde Vechelde, Gemeinde Ilsede, Gemeinde Wendeburg, Stadt Peine.
Aktueller Stand (2023): Beendigung der Prüfung -> Verzicht auf Verfahren
Nach durchgeführter Antragskonferenz und Auswertung aller im Verfahren schriftlich, mündlich und digital eingegangenen Hinweise und Anregungen erfolgte eine raumordnerische Prüfung und daran anschließend in Abstimmung mit der Vorhabenträgerin eine Optimierung der Vorzugstrasse.
Mit Schreiben vom 02.05.2023 wurde gemäß § 15 Abs. 5 Satz 2 für die Vorhabenplanung der Verzicht auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens dem Regionalverband Großraum Braunschweig als zuständiger Landesplanungsbehörde unter Beifügung der für die Raumverträglichkeitsprüfung erforderlichen Unterlagen angezeigt.
Nach wiederholter Prüfung wird die optimierte Vorzugsvariante 2a als zielkonform und darüber hinaus insgesamt als raum- und umweltverträglich bewertet. Auf Ebene der Raumordnung ist kein weiterer intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar, der die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens begründen könnte.
Im Ergebnis wird damit von der Durchführung eines bundesrechtlich vorgesehenen Raumordnungsverfahrens gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 ROG abgesehen.
Tabellarischer Verfahrensablauf
Verfahrensschritt | Datum |
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Antragskonferenz | 13.02.2023 |
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG | |
Verzicht auf Raumordnungsverfahren | 08.06.2023 |
Legende Verfahrensstatus
abgeschlossen |
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aktuell |
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läuft |
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Unterlagen zum Verfahren
Weitere Informationen
Raumordnungsprogramm