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Nutzungsvereinbarung Zugangsstellenkataster des Regionalverbandes Großraum Braunschweig
Die Ihnen zur Verfügung gestellte Datenbankanwendung zum Zugangsstellenkataster ist urheberrechtlich geschützt. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung der Datenbankanwendung des Zugangsstellenkatasters.
§ 1 Nutzungsbedingungen
1.1 Der Nutzer erhält über vom Regionalverband zugewiesene Zugangsdaten (Benutzername, Kennwort) Zugriff auf die Datenbankanwendung zum Zugangsstellenkataster des Regionalverbandes. Ein Anspruch auf Bereitstellung des Zugangsstellenkatasters steht dem Nutzer nicht zu.
1.2 Die Weitergabe der Zugangsdaten nach §1.1 zur Datenbankanwendung des Zugangsstellenkatasters an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Regionalverband.
1.3 Für die Nutzung personenbezogener Daten des Zugangsstellenkatasters gelten die Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, das Niedersächsische Datenschutzgesetz und ggf. andere datenschutzrechtliche Bestimmungen.
§ 2 Umfang der Nutzungsrechte an den erhobenen Informationen
2.1 Der Nutzer der Datenbankanwendung des Regionalverbandes erhält eine nicht übertragbare Nutzungslizenz der Datenbankanwendung. Die Bestimmungen nach § 1.2 sind zu beachten.
2.2 Es ist nicht gestattet, die Daten in der Datenbank zu verändern. Auf (offensichtliche) Fehler in der Datenbank ist der Regionalverband durch den Nutzer hinzuweisen. Der Regionalverband prüft diese Hinweise und nimmt ggf. eine Korrektur in der Datenbank vor.
2.3 Der Nutzer ist berechtigt, Zugangsstellen-bezogene Informationen zu kopieren, zu vervielfältigen und zu verteilen. Ausschlussgründe nach Absatz 2.4 sind zu beachten. Der bestimmungsgemäße Gebrauch, bspw. die Analyse und Klassifizierung der Daten zu Planungszwecken, ist zu beachten, insbesondere sind die jeweils aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
2.4 Die Weitergabe von Daten aus der Datenbankanwendung an Institutionen auf kommunaler oder Landesebene (z. B. Straßenbaulastträger, etc.) und Planungsbüros / Planungsträger zu Planungs- und Analysezwecken ist möglich. Die Weitergabe von Daten aus der Datenbankanwendung an sonstige Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Regionalverbandes nicht gestattet. Aufgenommene Fotos gelten nicht als Daten, die Bestimmungen nach § 3 sind zu beachten.
2.5 Der Nutzer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass bei ihm Beschäftigte die Zugangsstellendaten nicht zu ihrem persönlichen Zweck nutzen.
2.6 Bei Verwendung von Informationen aus dem Zugangsstellenkataster gibt der Nutzer jeweils die Versionsnummer an.
§ 3 Umfang der Nutzungsrechte an den erhobenen Fotos
3.1 Fotos aus der Datenbankanwendung dürfen durch den Nutzer nicht veröffentlicht werden.
3.2 Die Weitergabe von Fotos aus der Datenbankanwendung zu ausschließlichen Zwecken nach § 2.4 ist zulässig. Bei Weitergabe von Fotos ist sicherzustellen, dass der Nutzer sowie nachgelagerte Nutzer die geltenden Datenschutz-Bestimmungen einhalten.
3.3 Im Rahmen von internen Präsentationen o. ä. dürfen die Fotos aus der Datenbankanwendung gezeigt werden. Sensible Informationen wie Gesichter und Kfz-Kennzeichen sind vom Nutzer durch geeignete Maßnahmen (z. B. Verpixelung) unkenntlich zu machen.
§ 4 Haftung
4.1 Der Regionalverband übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der erhobenen Daten.
4.2 Der Regionalverband übernimmt weder direkte noch indirekte Haftung für Schäden, die durch Verwendung fehlerhafter Daten aus der Datenbank entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird.
4.3 Der Regionalverband steht auch nicht für die Folgen ein, die daraus entstehen, dass ein Nutzer die Daten und Fotos vereinbarungswidrig verwendet und dadurch Ansprüche Dritter entstehen. Für diese Folgen der vereinbarungswidrigen Nutzung haftet der Nutzer jedoch gegenüber dem Regionalverband.
§ 5 Dauer der Vereinbarung und Ausschlussrecht
5.1 Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Dem Regionalverband bleibt es unbenommen, sämtliche Inhalte des Zugangsstellenkatasters jederzeit zu aktualisieren. Der Nutzer erkennt Änderungen anhand der Versionsnummer.
5.2 Dem Regionalverband steht es zu, einen Nutzer, der sich vereinbarungswidrig verhält, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von der Nutzung auszuschließen.
§ 6 Aktualisierungen und Erweiterungen
6.1 Der Regionalverband ist berechtigt, Aktualisierungen und Erweiterungen der Datenbankanwendung nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der Nutzer hat kein Recht auf die Durchführung einer Aktualisierung oder Erweiterung.
6.2 Aktualisierungen und Erweiterungen, die zur Verfügung gestellt werden, werden als Bestandteil der Datenbankanwendung betrachtet und unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen der vorliegenden Nutzungsvereinbarung.
§ 7 Geltendes Recht
Für diese Nutzungsvereinbarung gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Regionalverbandes Großraum Braunschweig in Braunschweig.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.