Unsere Aufgaben

Regionalplanung und Nahverkehr für die Region

Verbandsgebiet und Verbandsglieder des Regionalverbandes Großraum Braunschweig

In seinem Verbandsgebiet erfüllt der Regionalverband zwei Aufgabenbereiche:

  1. Nach dem niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung ist er der Träger der Regionalplanung und untere Landesplanungsbehörde.
  2. Nach dem niedersächsischen Nahverkehrsgesetz ist er Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene (SPNV) und Straße (ÖPNV).

Die Rechtsgrundlagen zum Regionalverband und seinen Aufgaben finden Sie hier

Regionalplanung und untere Landesplanungsbehörde

Aufgabe der Regionalplanung ist es, übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Pläne oder Programme aufzustellen und fortzuschreiben sowie alle raumbedeutsamen Planungen aufeinander abzustimmen.

Dabei handelt es sich um die Gesamtheit der auf das Verbandsgebiet bezogenen Planung entsprechend den ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen infrastrukturellen Erfordernissen. Ein breiter inhaltlicher und politischer Konsens fördert nicht nur die regionale Integration und das Zusammenwachsen im Verbandsgebiet, sondern erleichtert auch die Umsetzung der Planungen.

Die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraums wird in einem regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) dargestellt. Das aktuelle RROP ist als Veröffentlichung erhältlich.

In der Funktion als untere Landesplanungsbehörde übernimmt der Regionalverband die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Einzelvorhaben zum Beispiel über die Durchführung von Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den Zuständigkeitsbereich. Außerdem wirkt er mit an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden zum Beispiel durch Erarbeitung von raumordnerischen Stellungnahmen.

Nahverkehr

Eine der wesentlichen Aufgaben des Aufgabenträgers ist die Erstellung und die Umsetzung eines Nahverkehrsplans (NVP), der fünf Jahre Gültigkeit hat. Der NVP bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs in der Region und definiert das ausreichende Bedienungsangebot.

Durch die Bahnstrukturreform mit der Privatisierung der Deutschen Bahn und die damit verbundene Verlagerung der Rechtsvorschriften von europäischer auf nationale Ebene wurde der Öffentliche Personennahverkehr 1996 neu geordnet. Die Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr liegt seitdem bei den Bundesländern. Das Land Niedersachsen hat diese Zuständigkeit zum Teil kommunalen Aufgabenträgern übertragen; im Bereich des Großraums Braunschweig dem Regionalverband.

Die regionale Verkehrsplanung von Bus und Bahn wird mit dem Nahverkehrsplan, für den Zeitraum von fünf Jahren, festgeschrieben. Nahverkehrspläne stellen die Situation im ÖPNV dar, analysieren das vorhandene Angebot und definieren Zielsetzungen zur Verbesserungen des ÖPNV vor. Darüber hinaus werden auch konkrete Maßnahmen konzipiert.

Weitere Aufgaben seit 2017

Mit der Gesetzesänderung im März 2017 wurden dem Regionalverband weitere Aufgaben übertragen:

  • Verkehrsträgerübergreifende Verkehrsentwicklungsplanung
  • Beratung der Kommunen bei Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen
  • Bereitstellung, Analyse und Bewertung von Daten zur Strukturentwicklung
  • Erarbeitung von Konzepten zur Koordinierung von Berufsschul-Standorten
  • Erstellung regionaler Tourismuskonzepte
  • Entwicklung von Konzepten zum regionalen Hochwasserschutz

Die Gesetzesänderung soll den Regionalverband in die Lage versetzen, die regionale Entwicklung und insbesondere Mobilität noch nachhaltiger als bisher zu forcieren und zusammen mit den Verbandsgliedern und den regionalen Akteuren einen Beitrag zur Stärkung der Wirtschafts-und Forschungsregion im Großraum Braunschweig zu leisten sowie die Attraktivität der Region zu verbessern.