Sitzungsinformation

Sitzungsinformationssystem des Regionalverbandes

Die Gremienarbeit des Regionalverbands Großraum Braunschweig wird seit dem Jahr 2020 mithilfe der Anwendung ALLRIS unterstützt und organisiert. Über das System erfolgt die Bereitstellung aller wichtigen Informationen zu den Sitzungen der Verbandsversammlung, des Verbandsausschusses und der Fachausschüsse.

Zugang ALLRIS

Das Sitzungsinformationssystem bietet als Webanwendung eine einfache Zugriffsmöglichkeit per Webbrowser. Im öffentlichen Bereich sind die Sitzungstermine, Tagesordnungen, Vorlagen und Protokolle für alle Personen einsehbar, soweit diese Informationen für die Öffentlichkeit freigegeben sind.

Zugang für Politik und Verwaltung

Mitglieder der Verbandsversammlung und sonstige Gremienteilnehmer haben Zugang zum nicht-öffentlichen Bereich des Sitzungsinformationssystems. Bei Fragen bzgl. des Zugangs wenden Sie sich bitte an Herrn Hild oder an Herrn Meyer (siehe rechte Spalte).

 

Sitzungsinformation bis 2020

Die Sitzungen und Dokumente der Jahre 2009 bis 2019 wurden nach ALLRIS überführt.


Fragen und Antworten

Welche Gremien gibt es?

Das höchste Gremium des Regionalverbandes Großraum Braunschweig ist die Verbandsversammlung. Sie besteht aus 59 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern aus allen Teilen des Verbandsgebietes, die von den Räten der kreisfreien Städte bzw. den Kreistagen der Landkreise entsandt werden. Die Verbandsversammlung trifft alle Entscheidungen, die für den Regionalverband von besonderer Bedeutung sind.

Ein weiteres Beschlussorgan ist der Verbandsausschuss. Der Verbandsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung, 12 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsversammlung und den Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsglieder. Er bereitet zum einen die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und fasst zum anderen eigenständig Beschlüsse, soweit die Verbandsversammlung hierfür nicht zuständig ist.

Zur fachlichen Vorbereitung der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses gibt es die Fachausschüsse für Regionalentwicklung und für Regionalverkehr.

Die Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen (Oberbürgermeister/in bzw. Landrat/rätin) der Verbandsglieder bilden den Verbandsrat. Der Verbandsrat hat beratende Funktion und kann verlangen, dass sich die Verbandsversammlung oder der Verbandsausschuss mit einer bestimmten Angelegenheit des Regionalverbandes befasst oder in bestimmten Angelegenheiten Empfehlungen zu Entscheidungen an die Verbandsversammlung abgeben, von denen die Verbandsversammlung nur mit einem Mehrheitsbeschluss abweichen darf.

Siehe auch Organisation

Welche Gremien tagen öffentlich?

Die Fachausschüsse und die Verbandsversammlung tagen grundsätzlich öffentlich. An die öffentliche Sitzung kann sich aber ein nichtöffentlicher Teil anschließen, wenn über Gegenstände zu beraten ist, bei denen schützenswerte Interessen Dritter berührt sein können, z. B. bei einer Auftragsvergabe an ein Ingenieurbüro.

Nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften tagt der Verbandsausschuss immer nichtöffentlich.

Welche Dokumenttypen gibt es?

Es wird unterschieden zwischen Vorlagen, Anträgen und Anfragen.

Vorlagen werden von der Verwaltung eingebracht. Bei den Vorlagen wird unterschieden zwischen Informationsvorlagen und Beschlussvorlagen. Informationsvorlagen beinhalten regelmäßig Sachverhalts- oder Sachstandsdarstellungen. Eine Beschlussvorlage besteht immer aus einem Beschlussvorschlag der Verwaltung und einem erläuternden Teil "Sachverhalt und Begründung".

Nach Behandlung der Beschlussvorlagen und Anträge in den jeweiligen Gremien werden regelmäßig Beschlüsse gefasst.

In welchen Gremien wird eine Vorlage / ein Antrag / eine Anfrage beraten?

In der Regel werden Vorlagen, Anträge und Anfragen zuerst im thematisch zuständigen Fachausschuss behandelt. Der Fachausschuss kann für Beschlussvorlagen und Anträge eine Beschlussempfehlung aussprechen. Anschließend wird die Vorlage bzw. der Antrag im Verbandsausschuss beraten. Die Beschlussempfehlung des Fachausschusses kann dabei berücksichtigt werden. Vorlagen und Anträge, deren Gegenstand von besonderer Bedeutung ist, werden nach Vorbereitung im Verbandsausschuss abschließend in der Verbandsversammlung behandelt und beschlossen. Über alle übrigen Angelegenheiten beschließt der Verbandsauschuss ohne weitere Behandlung in der Verbandsversammlung.

Wo finde ich Informationen über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse?

Die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse sind dem Sitzungsprotokoll zu entnehmen.

Wann werden die Sitzungsprotokolle in das Sitzungsinformationssystem eingestellt?

Ein Sitzungsprotokoll wird veröffentlicht, sobald die Genehmigung durch den Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums vorliegt. Die Genehmigung durch das Gremium steht dann in der Regel noch aus, da diese erst in der nächsten Sitzung des Gremiums erfolgt. Vor diesem Termin veröffentlichte Sitzungsprotokolle sind daher als vorläufig zu betrachten.

Wann werden die Vorlagen, Anfragen und Anträge in das Sitzungsinformationssystem eingestellt?

Die Dokumente werden ca. eine Woche vor der Gremiensitzung, in der die Vorlage erstmals behandelt werden soll, in das Sitzungsinformationssystem eingestellt.

Was ist eine Ergänzungsvorlage?

Eine Ergänzungsvorlage wird immer dann erstellt, wenn sich nach der Bekanntgabe der Vorlage an die Mitglieder der Verbandsversammlung bzw. während des Ablaufs der Beratungsfolge noch neue Entwicklungen ergeben, die eine Ergänzung oder Änderung der Vorlage erforderlich machen. Ergänzungsvorlagen tragen die laufende Nummer der ursprünglichen Vorlage (z. B. Nr.: 2009/58), ergänzt um die Kennung "E" und die laufende Nummer der Ergänzung (z. B. Nr.: 2009/58 E-1). Es kann vorkommen, dass eine Vorlage während der Beratungsfolge mehrmals ergänzt wird. Gegenstand der Beratung ist dann immer nur der Beschlussvorschlag auf der letzten Ergänzungsvorlage.

Wo finde ich den Beschlusstext?

In einer Beschlussvorlage steht der zu treffende Beschluss auf der ersten Seite. Dieser Beschlussvorschlag der Verwaltung kann von dem beschließenden Gremien noch verändert werden. Falls dies der Fall ist, ist im Sitzungsinformationssystem ein Link auf den abweichenden Beschlusstext angegeben.

Der Beschlusstext eines Antrages ist ebenfalls im Antragstext enthalten. Dieser kann von dem beschließenden Gremium ebenfalls noch geändert werden.