Einzelhandel

Lebendige Zentren erhalten und stärken

Als Träger der Regionalplanung und untere Landesplanungsbehörde obliegt dem Regionalverband die Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den raumordnerischen Vorgaben von Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) und Regionalem Raumordnungsprogramm (RROP) für den Großraum Braunschweig.

Ziel des RROP ist es, den Einzelhandel auf zentrale Bereiche der Ortsteile und Innenstadtstandorte zu konzentrieren und möglichst der gesamten Region eine gut erreichbare Nahversorgung zu ermöglichen.


Mitteilungspflicht von Einzelhandelsprojekten

Mitteilungsbogen für Einzelhandelsgroßprojekte

Gemäß der Abstimmungs- und Mitteilungs­pflichtpflicht  (§ 16 NROG) ist der unteren Landes­planungs­­behörde frühzeitig Auskunft zu erteilen, wenn ein Einzelhandels­­vorhaben von überörtlicher Bedeutung geplant ist. Als bewährtes Mittel für diese frühzeitige Beteiligung dient der vom Regionalverband erstellte Mitteilungsbogen.

Durch ihn wird ein einheitlicher Überblick über die jeweiligen geplanten Vorhaben geschaffen. Im Rahmen der Mitteilungspflicht und der einhergehenden raumordnerischen Beurteilung von Einzelhandels­großprojekten sind i.d.R. Einzelhandels­gutachten erforderlich. Für diese hat der Regionalverband eigens ein Anforderungsprofil erstellt, welches die wesentlichen Inhalte darstellt.


Regionales Einzelhandelskonzept (REHK) - Hintergrund

Zur Verbesserung der Grundlagen für regionalbedeutsame Standortentscheidungen von Einzelhandelsgroßprojekten sollen gemäß Abschnitt 2.3 Ziffer 07 Satz 2 LROP 2017 regionale Einzelhandelskonzepte erstellt werden.

Der Startschuss für die Implementierung eines REHK im Regionalverband fiel im Jahr 2002 und mündete in dem abschließenden Konzept 2005. Auf Grundlage einer flächendeckenden Einzelhandelserhebung und Bestandsanalyse im Jahr 2008/2009 wurde dieses unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage im Jahr 2010 fortgeschrieben.

Hintergrund

Ziel des REHK ist es, dem seit vielen Jahren erfolgenden Strukturwandel im Handel und der Entwertung von Innenstadtlagen zu begegnen, um der tradierten europäischen Stadtkonzeption und den Leitvorstellungen der Raumordnung, die eine nachhaltige Raumentwicklung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen vorsieht, Rechnung zu tragen.

Dazu gehört der Erhalt und die Förderung ausgewogener Versorgungsstrukturen und in Bezug auf den Einzelhandel die Entwicklung und Sicherung zentraler Versorgungsbereiche mit kurzen Wegeverbindungen, sowie die Förderung einer wohnortnahen Grundversorgung auch für mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen.

Das REHK dient somit der Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen auf der Ebene der Regionalplanung, um die Zentren zu stärken. Mit dem Konzept werden einheitliche Regeln für die Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten aufgestellt. Durch die im niedersächsischen Raumordnungsgesetz normierte Mitteilungs- und Auskunftspflicht kann eine frühzeitige Beurteilung/Abstimmung von Projekten gewährleistet und eine Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung erreicht werden. Dies geschieht mittels des eigens entworfenen Mitteilungsbogens und ermöglicht eine einheitliche Informationsgrundlage. 

 

 


Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes 2018

Der Regionalverband hat sein Regionales Einzelhandelskonzept (REHK) im Jahr 2018 fortgeschrieben. Wesentliche Neuerung ist, dass alle Einzelhandelsbetriebe im Verbandsgebiet erfasst und in einer interaktiven Karte dargestellt sind. Ebenso gibt es eine Differenzierung der unterschiedlichen Betriebstypen:

Unterschieden wird zwischen Supermärkten und Discountern, Drogeriefachmärkten und sonstigen Einzelhandelsbetrieben. Weitere Detailinformationen wie die Verkaufsfläche und Hauptbranche können Sie sich zusätzlich anzeigen lassen.

Die Einzelhandelsdaten wurden im Rahmen der Fortschreibung zwischen Juli und November 2017 erhoben oder wurden dem Regionalverband von den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt. Eine erneute Kartierung der Einzelhandelsbetriebe im Verbandsgebiet ist für das Jahr 2020 vorgesehen.


Details zur Fortschreibung finden Sie im folgenden Absatz "Hintergrund" und im Konzept selbst.

Beachten Sie auch die Ergänzung aus dem Jahr 2024. Diese wurde erforderlich, um in einem verbindlichen regionalen Einzelhandelskonzept die Raumverträglichkeit einer Möbelmarktansiedlung am Standort Südliche Kanalstraße in Salzitter-Lebenstedt zu gewährleisten.

Hintergrund zur Fortschreibung

Die Verbandsversammlung hatte am 27. September 2018 die Fortschreibung als regionale Entwicklungsstrategie im Bereich Einzelhandel beschlossen, um das Konzept an die geänderten Rahmenbedingungen im Einzelhandel und den fortschreitenden demographischen Wandel sowie die aktualisierten Ziele und Grundsätze des Landesraumordnungsprogramms (LROP) 2017 anzupassen.

Die Auftaktveranstaltung zum REHK erfolgte am 18. Mai 2017, die Abschlussveranstaltung fand am 6. November 2018 in der Stadthalle Braunschweig statt.

Aufbau des REHK

Eine Vollerhebung der Einzelhandelsbetriebe im gesamten Verbandsgebiet wurde durch das Gutachterbüro Stadt + Handel durchgeführt. So wurde der gesamte Einzelhandel in der Region zwischen Harz und Heide hinsichtlich der Verkaufsfläche, der angebotenen Sortimente oder Lageinformationen erfasst.

Die Städte Salzgitter, Wolfenbüttel und Wolfsburg sowie der Landkreis Peine haben die Einzelhandelsbetriebe in ihren Zuständigkeitsbereichen bereits im Rahmen anderer Projekte kartiert. Deren Daten wurden für die Fortschreibung des Konzeptes vollumfänglich zur Verfügung gestellt und dienen mit den selbsterhobenen Daten dem Regionalverband als Analyse- und Planungswerkzeug, um kommende großflächige Einzelhandelsvorhaben beurteilen zu können.

Daran anknüpfend erfolgte die konzeptionelle Arbeit am Konzept. Neben einer Analyse der angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen im Großraum Braunschweig wurde eine Überprüfung und Fortschreibung der konzeptionellen Instrumentarien des REHK durchgeführt. Die regionale Sortimentsliste wurde ebenso überarbeitet wie der Mittelungsbogen, die Mindestinhalte für Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten sowie die Leitlinien für die Einzelhandelsentwicklung.

Des Weiteren wurden Gemeindesteckbriefe und regionale Versorgungskerne für die Ober- und Mittelzentren erstellt. Dieser konzeptionelle Baustein dient der Möglichkeit einer besseren Vergleichbarkeit hinsichtlich der Ausstattungsmerkmale sowie der Angebots- und Nachfragesituation der Gemeinden bzw. Ober- und Mittelzentren untereinander.

Durch regelmäßige interne Abstimmungstermine und Informationen im Arbeitskreis Einzelhandel (Verbandsglieder, IHKen, Einzelhandelsverband und Obere Landesplanungsbehörde) und im Ausschuss für Regionalentwicklung wurde eine intensive Beteiligung gewährleistet. Wesentliche Inhalte des Konzeptes sollen in die gegenwärtige Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Großraum Braunschweig einfließen.

Mehrwert für Kommunen

Das REHK stellt besonders für die Kommunen im Verbandsgebiet einen großen Mehrwert dar. Durch die Einrichtung einer GIS-basierten Einzelhandelsdatenbank wird den Kommunen ein kostenloser Zugriff auf die Daten der Vollerhebung aller Einzelhandelsbetriebe im Verbandsgebiet ermöglicht. Die erhobenen Daten stehen im Eigentum des Regionalverbandes, so dass eine kostenfreie Weitergabe und Weiterverwendung auf Anfrage an die Kommunen im Verbandsgebiet durch den Regionalverband gewährleistet ist. Die Kommunen können aufbauend auf den Daten eigene kommunale Einzelhandelskonzepte entwickeln und bestehende Konzepte fortschreiben. Somit können Doppelerhebungen vermieden werden. Ebenso dienen die Daten der Bewertung von großflächigen Einzelhandelsansiedlungen. Die durchgeführte Vollerhebung im gesamten Verbandsgebiet führt zu erheblichen Synergien und Kosteneinsparungen im Vergleich zu teilräumlichen Konzepten.

Ergänzung zum REHK

Die Verbandsversammlung hat am 5. September 2024 die Ergänzung zum Regionalen Einzelhandelskonzept 2018 beschlossen. Die Ergänzung wurde notwendig, da das Oberzentrum Salzgitter die Ansiedlung eines Einrichtungshauses und eines Möbelmitnahmemarktes am Standort Südliche Kanalstraße im Stadtteil Lebenstedt beabsichtigt. Aufgrund der Überschreitung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente muss sich gemäß LROP 2017 die Raumverträglichkeit aus einem verbindlichen regionalen Einzelhandelskonzept (in diesem Fall aus der Ergänzung zum REHK) ergeben.

Mit der Ergänzung des REHK erfolgt eine individuelle Begrenzung der Verkaufsflächen für das angezeigte Vorhaben. Damit wird sichergestellt, dass der als raumverträglich zugelassene Umfang der Verkaufsflächen auf das geprüfte Einzelhandelsgroßprojekt beschränkt bleibt und kein Präzedenzfall geschaffen wird.

Weiterführende Informationen zum Planvorhaben entnehmen Sie bitte den unten angefügten Dateien unter „Ergänzung 2024“.


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Einzelhandelskonzept und Ergänzungen

Dokumentation

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