Raumordnungsverfahren

Bau und Betrieb einer Produktionsstätte für Elektro-Fahrzeuge (Trinity) in Wolfsburg-Warmenau

Das Unternehmen Volkswagen AG (im Weiteren: Vorhabenträgerin) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Produktionsstätte für Elektro-Fahrzeuge (Trinity) im Stadtteil Warmenau in Wolfsburg. Die Vorhabenträgerin hat beim Regionalverband die raumordnerische Prüfung des Vorhabens beantragt.

Sachverhalt/Vorhabenbeschreibung:

Die Vorhabenträgerin plant eine neue Produktionsstätte für Elektrofahrzeuge in unmittelbarer Nähe zum VW-Stammwerk (ca.1,5 km Luftlinie). Die geplante Fabrik befindet sich nördlich der B 188 im Gebiet der Ortschaft Warmenau und ist räumlich zwischen den Ortsteilen Brackstedt im Norden und den Ortsteilen Kästorf und Kreuzheide im Osten verortet. Die neue Fahrzeugfabrik soll mit einer Brücke über die Allerniederung an das südlich gelegene Stammwerk angebunden werden.

Aktuell wird das vorgesehene Betriebsgelände überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Kleinere Teilflächen unterliegen einer forstlichen Nutzung. Das geplante Verbindungsbauwerk verläuft über die als Grünland genutzte Allerniederung, eine Ackerfläche und einen Laubmischwald.

Die Erschließung der Fabrik soll für MitarbeiterInnen über eine Zufahrt von Osten über die Kreisstraße K 46 und zwei Kreisverkehre erfolgen. Die Stellplätze für die Beschäftigten sind im Osten des Grundstückes vorgesehen. Eine Zufahrt für Logistikverkehre zum Lieferanten-Park soll von der A 39 über die B 188 und die K 31 mit einer geplanten Unterquerung der B 188 erfolgen. Über das geplante Brückenbauwerk soll der überwiegende Teil der Logistikströme gelenkt werden. Hierfür soll das Verbindungsbauwerk ein Gleis, zwei Lkw- und eine Fertigfahrzeugspur erhalten. Fußverkehr ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig sollen unterhalb des Bauwerks die wesentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen vom Stammwerk an das Grundstück herangeführt werden (Trinkwasser, Brauchwasser, Strom, Fernwärme, Fernkühlung, Telekom/IT, Schmutz- und Regenwasser).

Das Vorhaben soll der Bestandssicherung und Weiterentwicklung der Fahrzeugproduktion am Standort Wolfsburg dienen. Vorgesehen ist eine Produktionskapazität von ca. 360.000 Fahrzeugen im Jahr. Dabei soll die Betriebszeit 270 Tage / Jahr betragen.

Das Gebiet, auf dem die Produktionsstätte errichtet werden soll, ist bisher nicht erschlossen. Es umfasst eine Fläche von ca. 110 ha. Ein Großteil dieser Fläche ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig (RROP 2008) als „Vorranggebiet Industrielle Anlagen“ festgelegt.

Neben der eigentlichen Produktionsstätte umfasst die Vorhabenplanung weitere Bausteine, wie die Lieferantenansiedlung (Supplier-Park) oder Logistikflächen (Zwischenlagerung und Zulieferung von Komponenten) bzw. ein Verbindungsbauwerk zum Stammwerk. Die Vorhabenplanung umfasst insgesamt knapp 140 ha.

Von der Vorhabenplanung sind Festlegungen des RROP 2008 und des LROP 2022 sowie bestehende Raumnutzungen betroffen.

Festlegungen RROP 2008 (Zeichnerische Darstellung)

·             Vorranggebiet Industrielle Anlagen

·             Vorranggebiet Trinkwassergewinnung

·             Vorranggebiet Leitungstrasse

·             Vorranggebiet Wasserwerk / Wassergewinnungsanlage

·             Vorranggebiet Hochwasserschutz

·             Vorranggebiet Natura 2000

·             Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft

·             Vorbehaltsgebiet Abwasserverwertungsfläche

·             Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft

·             Vorbehaltsgebiet Wald

·             Vorbehaltsgebiet Besondere Schutzfunktionen des Waldes

·             Vorranggebiet Autobahn

·             Vorranggebiet Anschlussstelle

·             Vorranggebiet Hauptverkehrsstraße

Festlegungen LROP 2022 (Zeichnerische Darstellung)

·             Vorranggebiet Trinkwassergewinnung

·             Vorranggebiet Biotopverbund (linienhaft)

·             Vorranggebiet Biotopverbund (Fläche)

·             Vorranggebiet Natura2000

·             Vorranggebiet Autobahn

·             Vorranggebiet Hauptverkehrsstraße

Die Zeichnerische Darstellung des RROP 2008 finden sie hier und das LROP 2022 hier.

Hauptbestandteile der geplanten Fahrzeugfertigung für Elektro-Fahrzeuge (Trinity) sind:

  • Karosseriebau
  • Lackiererei mit Hochregallager
  • Montage mit Finish (Endmontage)
  • Verbindungsbauwerk zwischen Stammwerk und geplanter Fahrzeugfabrik

Darüber hinaus umfasst die Vorhabenplanung folgende Nebenanlagen:

  • Logistikflächen, (Flächen für Lagerung / Vorhaltung)
  • Verbindende Förderbrücken zwischen den Gebäuden auf unterschiedlichen Ebenen
  • (Batterie-) Sequenzer
  • Technical Center (TC) & Qualitätssicherung (QS)
  • Kantine mit Küche, Speisesaal
  • Zentrales Bürogebäude („Spine“)
  • Fahr-Erprobungsstrecke
  • Weitere Funktionen: Werkssicherheit (Wachgebäude, Zaunanlagen, Tore), Feuerwehr, Rechenzentrum, Kantine(n)/SB-Shops, Zentralen, ggf. Energiezentralen/Umspannwerk, Gesundheitszentrum
  • Infrastruktur (Straßen, Trassen, Gleise)
  • Mitarbeiterparkplätze

Informationen zum raumordnerischen Verfahren

Zuständig für die raumordnerische Prüfung und die Durchführung eines Raumordnungsverfahren ist gemäß § 19 (1) S. 1 NROG der Regionalverband Großraum Braunschweig als unterer Landesplanungsbehörde. Die Vorhabenträgerin hat am 16.02.2022 beim Regionalverband Großraum Braunschweig die Durchführung einer raumordnerischen Prüfung beantragt.

Das Raumordnungsverfahren hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen der o.g. Planung bzw. Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Dabei ist festzustellen, ob sie mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar und wie sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist. Darüber hinaus schließt das ROV eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprechend des Planungsstands ein. Das Raumordnungsverfahren wird i.d.R. nach 6 Monaten mit einer landesplanerischen Feststellung abgeschlossen.

Der Einleitung eines ROVs geht gem. § 10 (1) NROG eine Antragskonferenz voraus.

  • Aufgabe und Zielsetzung der Antragskonferenz ist es, Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf des ROV zu erörtern sowie erforderliche Inhalte und den Umfang der Verfahrensunterlagen nach § 15 (2) S. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ebenso wie den Verfahrensablauf und Zeitrahmen abzustimmen.
  • Die Antragskonferenz erfüllt zugleich den Zweck eines Scopingtermins für die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 (3) UVPG, die integrierter Teil des Raumordnungsverfahrens ist.
  • Im Rahmen der Antragskonferenz sind als Teil des Untersuchungsrahmens auch ernsthaft in Betracht kommende räumliche Vorhabenalternativen zu diskutieren. Hierbei kann sowohl eine Betrachtung von weiteren Vorhabenstandorten als auch der Verzicht auf die raumordnerische Prüfung eines von der Vorhabenträgerin vorgeschlagenen Alternativstandortes thematisiert werden.

Die Antragskonferenz hat am 30.06.2022 stattgefunden. Hierzu wurden im Sinne des § 10 (1) S. 2 NROG die wichtigsten am Verfahren zu beteiligenden öffentlichen Stellen, Verbände und Vereinigungen und sonstigen Dritten eingeladen.

Auf Grundlage einer Präsentation wurden die raumordnungsrechtliche Prüfung sowie die Vorhabenplanung vorgestellt. Anschließend wurden mit den Teilnehmenden Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf des ROV sowie erforderliche Inhalte und den Umfang der Verfahrensunterlagen erörtert. Vorgestellt wurde ebenso der weitere Verfahrensablauf und Zeitrahmen.


Aktueller Verfahrensstand: Abgeschlossen – ROV ist nicht erforderlich

Im Nachgang der Antragskonferenz wurde über das Erfordernis eines förmlichen ROVs nach § 15 (1) ROG i.V.m. § 1 RoV i.V.m. § 9 (1) NROG entschieden.

Nach Prüfung der zur Antragskonferenz vorgelegten Unterlagen, einer am 30.06.2022 durchgeführten Antragskonferenz, der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und schließlich der umfassenden Würdigung der komplexen Sachlage einschließlich der Abwägung aller Belange wurde für das Trinity-Vorhaben festgestellt, dass kein Erfordernis eines ROVs besteht und von einem förmlichen Raumordnungsverfahren für das oben benannte Vorhaben abgesehen wird. Gleichzeitig werden Hinweise und Anregungen für die weitere Vorhabenplanung und –prüfung der Vorhabenträgerin mitgeteilt und den zuständigen weiteren verfahrensführenden Behörden zur Kenntnis übermittelt. Die im Rahmen der Antragskonferenz eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse fachlich zusammengefasst und ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die Synopse steht ebenso wie das vollständige Prüfschreiben zum Download zur Verfügung:

Prüfung des Erfordernisses eines ROVs – Abschluss, 14.11.2022 (PDF)

Synopse der zur Antragskonferenz und im Beteiligungsverfahren schriftlich eingegangenen Stellungnahmen, 06.10.2022 (PDF)

Über diese Entscheidung wurde die Vorhabenträgerin mit o.g. Schreiben vom 14.11.2022 informiert sowie die am Verfahren Beteiligten zeitnah mit Schreiben vom 17.11.2022 unterrichtet.

Dem ROV nachgeordnet erfolgen die kommunale Bauleitplanung und auf bundesimmissionsschutzrechtlicher Grundlage das Plangenehmigungsverfahren. Mit der Bauleitplanung wird die bauliche und sonstige Nutzung des Vorhabengebietes bzw. der vorgesehenen Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuchs (BauGB) vorbereitet und geleitet. Im Plangenehmigungsverfahren wird in einem förmlichen Verwaltungsverfahren nach Prüfung der Zulässigkeit das Vorhaben planfestgestellt.


Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz30.06.2022
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV gemäß § 9 NROG14.11.2022
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

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Unterlagen zum Verfahren

Antragskonferenz