Raumordnungsverfahren

Ost-Erweiterung Sandabbau Wendeburg / OT Wendeburg

Vorhabenplanung:

Die Firma Kalksandsteinwerk Wendeburg Radmacher GmbH & Co. KG, Wendeburg- im folgenden Vorhabenträgerin genannt - plant die Ost-Erweiterung ihres Sandabbaus „Wendeburg“ im gleichnamigem Ortsteil der Gemeinde Wendeburg im Landkreis Peine.

Aufgabe des Regionalverbands: 

Das o.g. Vorhaben ist raumordnerisch im Zusammenhang mit der bestehenden Abbaustelle zu beurteilen, so dass es als raumbedeutsam und überörtlich einzustufen ist.

Als Untere Landesplanungsbehörde prüft der Regionalverband Großraum Braunschweig gemäß § 15 Abs. 1 ROG die Raumverträglichkeit des Vorhabens.

Vor Einleitung eines Raumordnungsverfahrens nach § 15 ROG ist gemäß § 10 Abs. 1 NROG eine Antragskonferenz durchzuführen. In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Peine wird die raumordnungsrechtliche Antragskonferenz mit dem wasserrechtlichen Scoping-Termin gebündelt am20. Juni 2017 erfolgen.

Vorhabenbeschreibung / Sachverhalt

Die Firma Kalksandsteinwerk Wendeburg Radmacher GmbH & Co. KG plant die Erweiterung ihrer bestehenden Abbaustelle in Wendeburg. Die Bodenabbauerweiterung erfolgt in der Gemarkung Wendeburg, Flur 2, auf den Flurstücken 235/1, 235/2, 613, 236, 237/1, 237/2, 237/4, 238, 239, 240, 241, 242 und 243 sowie des auf dem östlich der Flächen des Kalksandsteinwerkes verlaufenden Wirtschaftsweg (Flurstück 585/2). Zudem erfolgt auf den östlichen Flächen des Betriebsgeländes der teilweise Abbau der Böschungen, Sicherheitsstreifen und der Trockenabbausohlen und der Unterwasserböschungen der Flurstücke 1 56/3, 156/13 und l 57/3. Das Erweiterungsgebiet hat eine Gesamtflächengröße von etwa 33 ha.

Durch den geplanten Bodenabbau entstehen zwei Baggerseen mit unterschiedlichen Seewasserspiegeln, die durch einen natürlichen Damm getrennt sind. Der westliche Baggersee wird den bestehenden Baggersee erweitern. Durch die geplante Erweiterung entfällt der Wirtschaftsweg entlang der Ostgrenze des Betriebsgeländes des Kalksandsteinwerkes (Flurstück 585/2). Die entlang des Weges verlaufende Gasleitung zur Versorgung des Kalksandsteinwerkes wird umgelegt.

Die prognostizierten Abbaumengen belaufen sich nach ersten Berechnungen auf etwa 1,5 Mio. m³ (etwa 2,5 Mio. Tonnen). Der Abbau wird durch einen kombinierten Trocken- und Nassabbau erfolgen. Die bestehende Halbinsel an der Ostgrenze des Betriebsgeländes wird vergrößert und zu einer Insel profiliert. Die Erschließung der geplanten Abbaustätte erfolgt von Westen über die Flächen des bestehenden Betriebsgeländes. Die um die Erweiterungsfläche verlaufenden Wirtschaftswege werden für die Erschließung nicht genutzt. Als genehmigte spätere Folgenutzung ist ein Naturgebiet vorgesehen, das ausschließlich den Belangen des Naturschutzes vorbehalten bleibt und nach der Rekultivierung der Eigenentwicklung überlassen wird.

Als bauliche Anlagen werden auf der Erweiterungsfläche Spülrohrleitungen oder Förderbänder sowie ein Schöpfrad zur Entwässerung der Sande geplant. Auf den beiden Abbaugewässern wird ein Saugschiff eingesetzt, welches für den Sandtransport über eine Spülleitung mit dem Betriebsgelände des Kalksandsteinwerkes verbunden ist. Die bestehende Infrastruktur des Kalksandsteinwerkes wird weiterhin genutzt.

Der Betrieb erfolgt Mo.-Fr. von 6:00 bis 17:00 Uhr (einschichtig) und von 6:00 bis 22:00 Uhr zweischichtig, Samstag von 6:00 bis 14:00 Uhr (einschichtig). Sonn- und Feiertage ist kein Betrieb. Nur Beladung erfolgt auch Mo.-Sa. von 5:00 bis 6:00 Uhr. Der Abtransport der Sande erfolgt über eine zu errichtende Baustraße zum Kalksandsteinwerk.


Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz20.06.2017
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG
Landesplanerische Stellungnahme 17.08.2017
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

Unterlagen zum Verfahren

Lageplan

Antragskonferenz