Raumordnungsverfahren
Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Ochsendorf / Neindorf
Das für das Vorhaben vorgesehene Planungsgebiet liegt im Landkreis Helmstedt, im Landschaftsraum nordöstlich der BAB A 2, Abfahrt 59 „Königslutter / Ochsendorf“ bis zur Landesstraße L 294 östlich von Wolfsburg-Neindorf.
Es wird im Westen und im Norden von den Landesstraßen L 290 und L 294 eingefasst. Im Westen des Planbereichs entlang der L 290 befinden sich in der Niederungsrandlage zur Schunter die Orte Ochsendorf, Klein Steimke und Neindorf.
Das dieser raumordnerischen Prüfung zugrunde liegende Vorhabengebiet umfasst auf dem Stadtgebiet Königlutters rund 159 ha. (Zuzüglich der Gewerbebauflächen auf dem Stadtgebiet von Wolfsburg-Neindorf mit ca. 68 ha ergibt sich eine Gesamtfläche für die Vorhabenplanung in einer Größenordnung von 227 ha.)
Schwerpunkt der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Industriegebietes insbesondere für logistikaffine Betriebe, die auf einen 24-Stundenbetrieb ausgelegt sind. Vorgesehen ist dabei, das Vorhabengebiet nach Nutzungsbereichen zu gliedern. Ziel ist es auch, klein- und mittelständigen Gewerbe- und Handwerksbetrieben Flächen anbieten zu können. Ausgangspunkt der Planung ist dabei das noch nicht vollständig erschlossene Gewerbegebiet „Königslutter-Ochsendorf an der BAB A 2“ im Südwesten des Plangebietes.
Das Vorhabengebiet wird verkehrlich über eine zentral geführte Haupterschließung erschlossen. Diese führt von der BAB A 2-Anschlussstelle hin zu den Landestraßen L 290 im Südwesten und L 294 im Nordosten.
Das Vorhabengebiet wird aktuell vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. In der Zusammenschau ergibt sich darüber hinaus ein komplexes Bild verschiedener betroffener Raumnutzungen, Funktionen und diesbezüglicher raumordnungs-, planungs- und naturschutzrechtlicher Festsetzungen und Festlegungen. Anzuführen sind hier v.a.:
Raumordnung
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (aufgrund hohen, natürlichen standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials)
- Vorbehaltsgebiet Erholung
- Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung
- Vorbehaltsgebiet Natur- und Landschaft
- Vorbehaltsgebiet Wald (angrenzend)
Bauleitplanung
- Sonderbaufläche für nichtraumbedeutsame Windenergieanlagen – wirksame 32. Änderung des Flächennutzungsplans
- gewerbliche Baufläche – wirksame 20. Änderung des Flächennutzungsplans
Naturschutz etc.
- zwei Teilflächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Mittlere Schunter“
- Naturpark Elm-Lappwald
Das Vorhabengebiet setzt sich in seinen Flächenanteilen wie folgt zusammen:
- Flächen für die Landwirtschaft - 81 ha
- Wirksame Flächennutzungsplanänderungen Nr. 20 und 32 - 43 ha
- Teilfläche des LSG im Südosten - 22 ha
- Teilfläche des LSG im Südwesten - 13 ha.
Hinsichtlich nachfolgender Raumnutzungen und möglicher Konflikte / Vereinbarkeiten führt die Vorhabenträgerin u.a. aus:
- Sonderbaufläche für nichtraumbedeutsame Windenergieanlagen
Die zurzeit wirksame und zentral im Plangebiet liegende Sonderbaufläche für nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen wird im Zuge dieser neuen Flächennutzungsplanung aufgegeben und als Gewerbebaufläche überplant. Die dort errichteten drei Windenergieanlagen genießen bis zu ihrem Rückbau Bestandsschutz.
- Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Mittlere Schunter“
Teilfläche des LSG im Südosten: Diese Teilfläche soll im Rahmen der Bauleitplanung mit Maßnahmen nach dem Naturschutzrecht entwickelt werden.
Teilfläche des LSG im Südwesten: Diese Fläche zwischen der L 290 und rasttankstelle soll als Gewerbebaufläche überplant werden. Hierzu ist separat ein Verfahren zur Löschung aus dieser landschaftsschutzrechtlichen Festsetzung erforderlich.
Weitere Ausführungen zu den Teilnutzungen bzw. die gesamte Vorhabenbeschreibung finden sich in den Unterlagen des Vorhabenträgers.
Tabellarischer Verfahrensablauf
Verfahrensschritt | Datum | |
---|---|---|
Antragskonferenz | 02.11.2016 | |
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG | ||
Landesplanerische Feststellung | 14.02.2017 |
- abgeschlossen
- läuft
- aktuell
- folgt
Unterlagen zum Verfahren
Ergebnis
- 2017 0210 LS berichtigt 0803.pdfRaumordnungsverfahren „46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Königslutter am Elm „Gewerbegebiet Ochsendorf / Neindorf (GE-ON)“; Landesplanerische Stellungnahme über die Erforderlichkeit eines Raumord-nungsverfahrens201 KB
Lageplan
- Umring des Geltungsbereiches.pdfRaumordnungsverfahren Gewerbegebiet Königslutter-Ochsendorf;
Lageplan 0.9 MB
Antragskonferenz
- 2016 1201 Protokoll AK GE Ochsendorf-Neindorf.pdfRaumordnungsverfahren (ROV): Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes „Ochsendorf-Neindorf (GE-ON)“
Ergebnisniederschrift der Antragskonferenz vom 02.11.20163.3 MB - 2016 0817 Unterlagen zur AK.pdfRaumordnungsverfahren Gewerbegebiet Königslutter-Ochsendorf;
Unterlagen zur Antragskonferenz2.2 MB - FNP Geltungsbereich 2016.pdfRaumordnungsverfahren Gewerbegebiet Königslutter-Ochsendorf;
Lageplan der 46. Änderung des Flächennutzungsplans0.9 MB
Machbarkeitsstudie
- 00 KorrekMachSt EB03.pdf1.9 MB
- 01 Uebersichtsplan Untersuchungsgebiet.pdf0.9 MB
- 02 Natur und Landschaft Bestand.pdf1.2 MB
- 03 Verkehr Varianten Haupterschließung.pdf874 KB
- 04 Oberflächenentwässerung.pdf0.9 MB
- 05 Leitungsplan.pdf815 KB
- 06 Grundstückseigentümer.pdf1.1 MB
- 07 Gewerbeflächen vor Festlegung der Korridore.pdf1.0 MB
- 08 Wildwechsel Bestand.pdf0.9 MB
- 09 Korridore Wildquerung Variante 1.pdf1.0 MB
- 10 Korridore Wildquerung Variante 2.pdf1.0 MB
- 11 Vorzugsvariante.pdf1.0 MB
- 12 Schnitt Waldrand - Gewerbegebiet.pdf505 KB
- 13 Detail Wildquerung.pdf78 KB
- 14 Vorschlag Geltungsbereich Bebauungspläne.pdf1.0 MB