Raumordnungsverfahren

ROV „Geplanter Netzausbau Ferngas - Neubau ETL 178 Walle - Wolfsburg“

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover- im Folgenden Vorhabenträgerin genannt - plant den Ausbau des bestehenden Netzes durch den Neubau einer Erdgastransportleitung (ETL) zwischen Walle in der Gemeinde Schwülper / Samtgemeinde Papenteich und Wolfsburg.

Das Vorhaben mit einer Länge von ca. 29 km ist raumordnerisch bereits aufgrund seiner Vorhabengröße sowie insbesondere in Bezug zu zahlreichen auf das Vorhaben bezogenen, konfliktträchtigen Raumnutzungen / -widerständen zu beurteilen, so dass es als raumbedeutsam und überörtlich einzustufen ist.

Sachverhalt / Vorhabenbeschreibung

Das Volkswagenwerk in Wolfsburg und die Stadt Wolfsburg werden gegenwärtig durch zwei Steinkohlekraftwerke mit Elektrizität und Fernwärme versorgt. Die Volkswagen AG (VW) plant die Steinkohlekraftwerke auf den Energieträger Gas umzustellen und hat dazu bei Gasunie Deutschland eine Anfrage auf Bereitstellung von Transportkapazitäten für die benötigten Gasmengen auf der Basis des § 39 Gasnetzzugangsverordnung gestellt. VW investiert bis 2022 ca. 400 Millionen Euro und wird mit der Umstellung von Kohle auf Gas eine jährliche Einsparung von 1,5 Millionen Tonnen CO2 erzielen. Das entspricht dem jährlichen CO2-Ausstoß von 870.000 Fahrzeugen. Weitere CO2-Einsparungen können über die Nutzung von „grünem Gas“ (Biogas) oder synthetischem Gas aus regenerativ erzeugter Elektrizität (Power-to-Gas) erzielt werden. Für die Bereitstellung der benötigten Gasmengen soll eine Erdgastransportleitung von der Station Walle zum VW-Werk errichtet werden. Die Leistung der bestehenden Leitung ETL 26 ist mit einer Nennweite von 250 mm für die geplante Belieferung der neuen Gaskraftwerke nicht ausreichend.

Vor diesem Hintergrund hat die Gasunie Deutschland als verantwortlicher Netzbetreiber im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Berechnungen durchgeführt, welche Rahmenbedingungen zur Bereitstellung der angefragten Kapazitäten zugrunde zu legen sind. Die netzhydraulischen Voruntersuchungen führten zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verjüngung des Durchmessers des bestehenden Leitungssystems ab der Station Walle von DN 400 (ETL 25 Kolshorn – Walle) auf DN 250 (ETL 26 Walle – Wolfsburg) insbesondere auf dem letzten Leitungsabschnitt eine Lösung mit den aktuellen technischen Gegebenheiten nicht möglich ist und ein Netzausbau zwischen Walle und Wolfsburg unumgänglich wird. Der geplante Leitungsdurchmesser der neuen Leitung beträgt 16‘‘ (DN 400).

Die Vorhabenträgerin geht mit verschiedenen Varianten der Trassenführung in die raumordnerische Prüfung. Die Varianten / Trassenverläufe durchqueren / überlagern verschiedene Raumnutzungen. Hiervon sind Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 betroffen. Dies gilt sowohl für Vorrang- als auch für Vorbehaltsflächen bzw. Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die wiederum auf unterschiedlichen fachrechtlichen Erfordernissen, Verordnungen und Gutachten etc. basieren.  

Beschreibung des Trassenkorridors

- Trassenkorridor parallel zur Bestandsleitung ETL 26

Dem Gebot der Trassenbündelung folgend wird die geplante ETL 178 nach Möglichkeit parallel zur Bestandsleitung ETL 26 verlegt. Entsprechend führt der zu untersuchende Korridor von der Station Walle aus nach Nordosten und quert auf einer Länge von ca. 0,7 km das „Gewerbegebiet Hansestraße-West – Christian- Pommer-Straße / Gewerbepark Waller See“. Die Leitung ist im Gewerbebereich erheblich durch Verkehrs- und Lagerflächen überbaut (asphaltiert bzw. gepflastert) und der Schutzstreifen wird in einigen Abschnitten als Abstellflächen für Güter und Fahrzeuge genutzt.

Nördlich des Gewerbegebietes quert die Leitung die BAB A2 im Bereich des Anschlusses 54 „Braunschweiger Hafen“, führt ein kurzes Stück durch das Gewerbegebiet nördlich der Autobahn, um dann nach Nordosten in Richtung des Erdölfeldes Rühme abzuschwenken. Sie führt dann weiter über Ackerflächen und Grünland, westlich von Wenden-Thune verläuft sie auf ca. 100 m durch ein Waldstück, kreuzt die Harxbütteler Straße und unterquert dann auf einer Länge von ca. 350 m die Schunter-Niederung.

Anschließend führt die Trasse westlich an Thune vorbei, schwenkt nördlich des Ortsrandes nach Osten und führt dann weiter über Ackerflächen bis zur Bundesstraße 4, die nördlich von Meinholz zusammen mit der dort parallel zur B 4 verlaufenden Bahnlinie gequert wird. Östlich der Bahnstrecke knickt die Trasse der ETL 26 nach Norden ab und führt ca. 0,5 km parallel zur Bahnlinie.

Etwa auf Höhe der Ortschaft Abbesbüttel verlässt die Erdgasleitung die Parallellage zur Bahn und schwenkt nach Nordosten ab. Sie führt dann auf einer Länge von etwas über 7 km nach Nordosten bis Wasbüttel, wobei sie die Kreisstraße 61 (südlich von Meine) sowie die Landesstraße 321 (zwischen Meine und Wedelheine) kreuzt.

Südlich von Wasbüttel befindet sich die gleichnamige Absperrstation. Von hier aus führt die Trasse weiter in nordöstlicher Richtung auf ca. 1,7 km bis zum Elbeseitenkanal (ESK). Östlich von Wasbüttel quert die ETL 26 dabei den Graben Hehlenriede. Etwa von Meine bis südöstlich von Wasbüttel verläuft die ETL 26 auf fast 4 km Länge in einem Wasserschutzgebiet (WSG) Zone III, nördlich von Wedelheine bis südöstlich von Wasbüttel über ca. 2 km auch in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG).

Nach Querung des Elbeseitenkanals führt die Trasse der ETL 26 südlich von Calberlah weiter nach Osten und quert dabei die Edelsbüttelerriede, die Mecklenburger Straße (K 69) sowie die Landesstraße L 292, teilweise in Parallellage zu Leitungen der Avacon. Südlich von Allerbüttel verläuft die ETL 26 dann weiter nach Nordosten bzw. Osten etwa in Parallellage zum Mittellandkanal (MLK) (ca. 100 bis 200 m nördlich des MLK) bis etwa auf Höhe Sülfeld. Ab hier führt der MLK in östlicher, die Trasse in eher nordöstlicher Richtung bis zum VW-Werk, das nach Querung der K 115 Tappenbecker Landstraße bzw. der BAB A39 erreicht wird.

Im ca. 6,3 km langen Teilabschnitt zwischen Allerbüttel und VW-Werk führt die Trasse über Bruchwälder und Feuchtwiesen, die zum großen Teil unter Schutz stehen, z.B. NSG Ilkerbruch zwischen Allerbüttel und Sülfeld sowie FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet Aller (mit Barnbruch), die sich teilweise überlagern. Die Trasse verläuft hier nicht nur in Schutzgebieten, die erst nach Verlegung der ETL 26 (Bj. 1967) ausgewiesen wurden, sondern auch in vermutlich bautechnisch anspruchsvollerem Gelände (organische Böden mit Grundwasserständen nahezu auf Höhe GOK).

- Alternative Trassenkorridore Trassenkorridor Station Walle / Gewerbegebiet

Wie oben bereits beschrieben, ist die Parallelverlegung neben der ETL 26 im Gewerbegebiet Hansestraße-West aufgrund der zwischenzeitlich anderweitigen Nutzung kaum möglich, da beiderseits der BAB A2 in erheblichem Umfang Gewerbebetriebe entstanden sind und die Bestandsleitung direkt durch diese Areale führt. Als alternative Trassenführung drängt sich eine westliche Umfahrung des Gewerbegebietes auf. Parallel zu einem vorhandenen unbefestigten Wirtschaftsweg wird die Leitung von der Station Walle kommend in Richtung Nord-Westen entlang der südlichen Grenze des Gewerbegebietes geführt. Dort befindet sich bereits eine Gasleitung der Avacon. Der Korridor führt dann weiter am Westrand des Gewerbegebietes, kreuzt die BAB A2 und verläuft dann weiter in nördliche Richtung entlang des Waller Sees und stößt dann östlich des Sees wieder auf den Parallelverlauf der ETL 26.

Trassenkorridore im Bereich Ilkerbruch - Düpenwiesen

Die Schutzgebiete zwischen Calberlah im Westen und VW-Werk im Osten besitzen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Ihre Ausweisung der Schutzgebiete erfolgte jedoch erst nach der Verlegung der ETL 26. Für diesen sensiblen Bereich werden daher verschiedene Korridore für eine Trassenfindung betrachtet:

Parallellage ETL 26

Dieser Korridor folgt der Parallellage zur ETL 26. Zur Minimierung der Eingriffe in die Schutzgebiete ist vorgesehen, die NSG Ilkerbruch und Düpenwiesen (beides auch als FFH-Gebiet ausgewiesen) in geschlossenen Bauverfahren zu unterqueren. Dazu sind drei bautechnisch anspruchsvolle HDDs mit Längen von 1.150 bis 1.800 m erforderlich.

Nordkorridor

Der Nordkorridor vermeidet die Querung der beiden NSG Ilkerbruch und Düpenwiesen. Er verläuft westlich des NSG Ilkerbruch nach Norden und anschließend entlang der K 114 bis zum VW-Werksgelände. Dennoch befindet sich ein Großteil dieser Trasse im FFH-Gebiet, das auch den Straßenkörper der K 114 mit umfasst.

Südkorridor

Der Südkorridor verlässt etwa südöstlich von Wasbüttel die Parallellage zur ETL 26 und führt südlich des Mittellandkanals bis etwas westlich von Fallersleben, wo der Kanal gequert wird (eine Weiterführung des Korridors südlich des Kanals ist auf Grund der vorhandenen Bebauung durch Hafenanlagen, Gewerbe- und Wohngebiete nicht möglich). Anschließend verläuft der Korridor weiter nach Osten zum Werksgelände, wobei die südlichen Ausläufer des FFH-Gebietes Aller bzw. das NSG Düpenwiesen geschlossen zu unterqueren sind.

Als weitere Trassenalternative im Südkorridor wird eine Verlegung im nördlichen Parallelverlauf zum Mittellandkanal untersucht. Aufgrund bestehender Raumwiderstände durch vorhandene Infrastruktur und Gewerbe bzw. Wohnbebauung führt die Trassenvariante lediglich bis zur BAB A 39. Von dort erfolgt eine Weiterführung der Trasse in Richtung Norden, kreuzt die BAB A 39 und stößt wiederum auf den vorhandenen Verlauf der bestehenden Trasse ETL 26.  

Betroffene Landkreise und Gemeinden

Entlang des Trassenverlaufs sind folgende Landkreise und Gemeinden betroffen (von Süd nach Nord im Leitungsverlauf; teilweise sind Gemeinden nur bei einzelnen Varianten betroffen):

Übersicht betroffene Landkreise und Gemeinden  

LandkreisGemeinedeBesonderheit
BraunschweigBraunschweigStation Walle / Gewerbepark Hansestraße-West / Gewerbepark Waller See Schunter


Gifhorn


Schwülper

Querung BAB A2
Meine(im südlichen Trassenkorridor: Querung Mittellandkanal)
VordorfQuerung B4 (nördlich von Meine)
WasbüttelStation Wasbüttel
Querung Elbeseitenkanal
CalberlahWestliche Ausläufer Ilkerbruch
WolfsburgStadt WolfsburgSchutzgebiete Ilkerbruch und Barnbruch (NSG; FFH; VSG)
Querung BAB A39
VW-Werk

Die weitere Vorhabenbeschreibung, ergänzende Informationen sowie ein Vorschlag zur Abgrenzung des Untersuchungsrahmens entnehmen Sie bitte den Antragsunterlagen der Vorhabenträgerin. Diese Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.

Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz24.04.2018
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG
Landesplanerische Stellungnahme 25.09.2018
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

Unterlagen zum Verfahren

Lageplan

Antragskonferenz