Raumordnungsverfahren
Erweiterung der Sand- und Kiesabbaustätte Harvesse
Vorhabenbeschreibung:
Die Firma GP Günter Papenburg AG (Vorhabenträgerin) möchte die von ihr 2012 übernommene Gewinnungs- und Aufbereitungsstätte „Sand- und Kiesabbaustätte Harvesse“ erweitern.
Die Kiesabbaustätte sowie die Erweiterungsplanung befinden sich im Landkreis Peine, nord-östlich des Ortsteils Harvesse in der Gemeinde Wendeburg.
Die Erweiterungsplanung bindet sich an die bestehende Abbaustätte süd-östlich an; nord-östlich verläuft die Bundesstraße B 214, im Süd-Osten die Wendeburger Straße und im Süd-Westen der Kiesgrubenweg.
Konkret sind vom Vorhaben die der Anschlussfeldweg 17 und die Flurstücke 132, 133, 134, 135, 136,137 und 138 der Gemarkung Harvesse, Flur 5 vorgesehen.
Die Vorhabengröße (Abbauerweiterung) beläuft sich auf ca. 13 ha – ca. 280 m Länge und ca. 400 m Breite. Die Angaben zur Flächeninanspruchnahme verstehen sich inklusive der einzelnen Sicherheitsstreifen (zur B 214, zur Wendeburger Straße und zum Zufahrtsweg.
Als Grundlage der Vorhabenplanung dient die naturschutzrechtliche Bodenabbaugenehmigung und wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung eines Gewässers vom 17.05.1995 (Flurstück 121, Flur 5, Gemarkung Harvesse) und die naturschutzrechtliche Genehmigung zum Bodenabbau sowie Plangenehmigung für die Herstellung eines Gewässers auf den Flurstücken 6 (teilweise), 126, 127, 128 und 129 der Flur 5, Gemarkung Harvesse vom 26.04.1996.
Des Weiteren die Bodenabbaugenehmigung in Form einer Uferlinienverschiebung auf dem Flurstück 121/2 (teilweise) der Flur 5, Gemarkung Harvesse vom 11.12.2006 und die wasserrechtliche Plangenehmigung (Änderung auf Zulassung der Ausübung der Fischerei) vom 25.05.2011.
Die noch genehmigten Vorratsflächen sind begrenzt und reichen noch für ca. 5-6 Jahre. Mit der Vorhabenerweiterung erwartet die Vorhabenträgerin nach Massenermittlung ein Vorratsvolumen von ca. 1,4 Mio. m³ entsprechend 2,3 Mio. t Sand und Kies. Davon abzuziehen sind abschlämmbare Bestandteile und nicht verwertbare Einlagerungen.
Der Abbau soll – wie bisher – über ein elektrisch betriebenes Saugschiff erfolgen. Der jeweilige Saugschiffstandort wird über Stahlseile (am Ufer befestigt) fixiert. Vom Saugschiff gelangt das Materialgemisch über Rohrleitungen zur bestehenden semimobilen Aufbereitungsanlage. Der Saugbagger kann technisch eine Tiefe bis ca. 18 m erreichen. Der Oberboden (ca. 20 – 20 cm stark) wird seitlich zwischengelagert und mit verwertet.
Der Kies- und Sandaufbereitungsbetrieb besteht aus Siebanlage, Schwertwäsche, Schöpfrad, Haldenbänder und Containereinheiten mit Elektrik, Sozialräumen und Magazin sowie einer Werkhalle mit Werkstattbereich, Lager und Vaws-Anlagen (Öllager, Tankstelle).
Der Erweiterungsaufschluss soll in der Randfläche (Abbauabschnitt 1 (noch bestehende genehmigte Vorratsflächen plus neu mit einzubeziehender Randstreifen)) im Zeitraum 2017/2018 beginnen.
Ab 2023 ist dann der Aufschluss von Abschnitt 2 – über volle Breite – möglich. Der Abbaufortschritt kann danach über Abschnitt 3 und 4 bis zur Wendeburger Straße geführt werden. Insgesamt ergibt sich daraus mit den Vorratsflächen eine Bedarfsabdeckung bis ca. 2035.
Zum Abbauvorhaben wurden bereits Kartierungen und Untersuchungen im Rahmen eines UVS-Entwurfes durchgeführt. Ein daraus abgeleiteter Renaturierungsplanentwurf ist den Unterlagen beigefügt.
Tabellarischer Verfahrensablauf
Verfahrensschritt | Datum | |
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Antragskonferenz | 07.07.2016 | |
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG | ||
Landesplanerische Feststellung | 21.10.2016 |
- abgeschlossen
- läuft
- aktuell
- folgt
Unterlagen zum Verfahren
Stellungnahme
Antragskonferenz
- 2016 0711 Protokoll AK Kiesabbaustätte Harvesse.pdfProtokoll zur Antragskonferenz zum ROG Erweiterung des Bodenabbauvorhabens Harvesse4.9 MB
- Handmappe komplett.pdfUnterlagen zur Antragskonferenz zum ROG Erweiterung des Bodenabbauvorhabens Harvesse23 MB
Lageplan
- Abbauplan Harvesse.pdfAbbauplan Harvesse1.9 MB