Raumordnungsverfahren

Erweiterung der Sand- und Kiesabbaustätte Harvesse

Vorhabenbeschreibung:

Die Firma GP Günter Papenburg AG (Vorhabenträgerin) möchte die von ihr 2012 übernommene Gewinnungs- und Aufbereitungsstätte „Sand- und Kiesabbaustätte Harvesse“ erweitern.

Die Kiesabbaustätte sowie die Erweiterungsplanung befinden sich im Landkreis Peine, nord-östlich des Ortsteils Harvesse in der Gemeinde Wendeburg.
Die Erweiterungsplanung bindet sich an die bestehende Abbaustätte süd-östlich an; nord-östlich verläuft die Bundesstraße B 214, im Süd-Osten die Wendeburger Straße und im Süd-Westen der Kiesgrubenweg.
Konkret sind vom Vorhaben die der Anschlussfeldweg 17 und die Flurstücke 132, 133, 134, 135, 136,137 und 138 der Gemarkung Harvesse, Flur 5 vorgesehen.

Die Vorhabengröße (Abbauerweiterung) beläuft sich auf ca. 13 ha – ca. 280 m Länge und ca. 400 m Breite. Die Angaben zur Flächeninanspruchnahme verstehen sich inklusive der einzelnen Sicherheitsstreifen (zur B 214, zur Wendeburger Straße und zum Zufahrtsweg.

Als Grundlage der Vorhabenplanung dient die naturschutzrechtliche Bodenabbaugenehmi­gung und wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung eines Gewässers vom 17.05.1995 (Flurstück 121, Flur 5, Gemarkung Harvesse) und die naturschutzrechtliche Genehmigung zum Bodenabbau sowie Plangenehmigung für die Herstel­lung eines Gewässers auf den Flur­stücken 6 (teilweise), 126, 127, 128 und 129 der Flur 5, Gemarkung Harvesse vom 26.04.1996.
Des Weiteren die Bodenabbaugenehmigung in Form einer Uferlinienverschiebung auf dem Flurstück 121/2 (teilweise) der Flur 5, Gemarkung Harvesse vom 11.12.2006 und die wasser­rechtliche Plangenehmigung (Änderung auf Zulassung der Ausübung der Fischerei) vom 25.05.2011.

Die noch genehmigten Vorratsflächen sind begrenzt und reichen noch für ca. 5-6 Jahre. Mit der Vorhabenerweiterung erwartet die Vorhabenträgerin nach Massenermittlung ein Vorrats­volumen von ca. 1,4 Mio. m³ entsprechend 2,3 Mio. t Sand und Kies. Davon abzuziehen sind abschlämmbare Bestandteile und nicht verwertbare Einlagerungen.

Der Abbau soll – wie bisher – über ein elektrisch betriebenes Saugschiff erfolgen. Der je­weilige Saugschiffstandort wird über Stahlseile (am Ufer befestigt) fixiert. Vom Saugschiff gelangt das Materialgemisch über Rohrleitungen zur bestehenden semimobilen Aufberei­tungs­anlage. Der Saugbagger kann technisch eine Tiefe bis ca. 18 m erreichen. Der Oberboden (ca. 20 – 20 cm stark) wird seitlich zwischengelagert und mit verwertet.

Der Kies- und Sandaufbereitungsbetrieb besteht aus Siebanlage, Schwertwäsche, Schöpf­rad, Haldenbänder und Containereinheiten mit Elektrik, Sozialräumen und Magazin sowie einer Werkhalle mit Werkstattbereich, Lager und Vaws-Anlagen (Öllager, Tankstelle).

Der Erweiterungsaufschluss soll in der Randfläche (Abbauabschnitt 1 (noch bestehende genehmigte Vorratsflächen plus neu mit einzubeziehender Randstreifen)) im Zeitraum 2017/2018 beginnen.
Ab 2023 ist dann der Aufschluss von Abschnitt 2 – über volle Breite – möglich. Der Abbaufortschritt kann danach über Abschnitt 3 und 4 bis zur Wendeburger Straße geführt werden. Insgesamt ergibt sich daraus mit den Vorratsflächen eine Bedarfsabdeckung bis ca. 2035.

Zum Abbauvorhaben wurden bereits Kartierungen und Untersuchungen im Rahmen eines UVS-Entwurfes durchgeführt. Ein daraus abgeleiteter Renaturierungsplanentwurf ist den Unterlagen beigefügt.

Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz07.07.2016
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG
Landesplanerische Feststellung 21.10.2016
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

Unterlagen zum Verfahren

Antragskonferenz

Lageplan