Raumordnungsverfahren

Bodenabbau Wipshausen der SK Steinkultur Kies GmbH, Erweiterung nach Norden

ROV "Bodenabbau Wipshausen der SK Steinkultur Kies GmbH, Erweiterung nach Norden", Lageplan

Vorhabenplanung:

die Firma SK Steinkultur Kies GmbH - im folgenden Vorhabenträger genannt - plant die Erweiterung ihres Kiessandabbaus in einer Entfernung von ca. einem Kilometer südwestlich der Ortschaft Wipshausen in der Gemeinde Edemissen im Landkreis Peine.
(s. Vorhabenbeschreibung / Kartengrundlage).

Vorhabenbeschreibung / Sachverhalt:

Das bisherige, genehmigte Abbaugebiet umfasst eine Flächengröße von knapp 27 ha. Es unterteilt sich in einen nördlichen Baggersee und eine durch einen Grenzdamm abgetrennte Abbaufläche im Süden. Auf der letztgenannten, südlichen Abbaufläche erfolgt derzeit die Rohstoffgewinnung.

Die hier beantragte Vorhabenplanung bzw. geplante Abbauänderung wird gemäß Vorhaben­träger erforderlich, um den bisherigen Bodenabbau auch zukünftig wirtschaftlich betreiben zu können.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um den Abbau von kiesigen bis lehmigen Sanden im Trocken- und Nassabbauverfahren auf zwei Erweiterungsflächen mit einer Gesamt­fläche von insgesamt ca. 6 ha.

Bei den beiden Erweiterungsflächen handelt es sich um eine nördlich an das Abbaugebiet angrenzende Teilfläche (ca. 2 ha) und um den Abbau des Grenzdamms zwischen dem bestehenden Baggersee und der Abbau­fläche (ca. 4 ha).

Mit dem Vorhaben werden in der Flur 3 die Flurstücke 150/4 (teilweise), 151/3 (teilweise), 156/3 (teilweise) und 250/2 sowie auf den Flurstücken 333/4, 333/7, 340/2 und 340/5 (teilweise) überplant.

Die geplante Bodenabbauerweiterung untergliedert sich im Einzelnen wie folgt:

  • Erweiterung des Bodenabbaus nach Norden um weniger als 2 ha,
  • Abbau und Entfall des Dammes zwischen dem nördlichen und dem südlichen Bagger­see bzw. der südlichen, planfestgestellten Erweiterungsfläche,
  • Abbau und Entfall des Grabens (Flurstück 250/2) als Verbindung zwischen dem im Westen der südlichen Erweiterungsfläche geplanten Grabens und dem östlichen Graben,
  • im Westen der planfestgestellten Erweiterungsfläche Einleitung des an der Grenze des Flurstücks 250/2 geplanten Grabens direkt in den entstehenden Baggersee,
  • Umleitung des gesamten, von den Ackerflächen der südlichen Erweiterungsfläche kommenden Drainagewassers nach Osten, so dass der geplante Graben im Westen nur Quell- und Niederschlagwasser führt.

Durch den geplanten Bodenabbau wird eine zusammenhängende Wasserfläche mit einer Größe von etwa 20 ha entstehen. Der Abbau soll im Zuge der bestehenden Rohstoffge­win­nung erfolgen. Für den eigentlichen Abbau wird ein Zeitraum von etwa ein bis zwei Jahren angesetzt. Für den gesamten verbleibenden Bodenabbau auf der südlichen Erweiterungs­fläche und der nördlichen Abbaufläche kann ein Zeitraum von etwa 25 Jahren veranschlagt werden. Im Rahmen der Folgenutzung ist die Schaffung von Refugien für die Natur geplant (Stichwort: Renaturierung)

Gegenwärtig ist die nördliche Erweiterungsfläche vorrangig landwirtschaftlich genutzt; sie wird von einer Reinölleitung gequert. Die zweite Teilfläche, der Grenzdamm, wird z. Zt. als Graben genutzt.

Der bestehende Abbau sowie die geplante Erweiterungsfläche „Graben / Damm“ liegen in einem im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig (RROP 2008) festgelegten Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (PE-Ede-23).

Die geplante nördliche Erweiterungsfläche ist weder im RROP 2008 als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung festgelegt noch als Rohstoffabbaugebiet im Flächennutzungsplan der Gemeinde Edemissen ausgewiesen.

Darüber hinaus ragt die nördliche Teilfläche in ein Vorranggebiet Freiraumfunktionen (PE WE 4).

Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob der geplante Bodenabbau im Widerspruch zu diesem Vorranggebiet für Freiraumfunktionen als Ziel der Raumordnung steht und daher mit der Festlegung im RROP 2008 nicht zu vereinbaren ist. Entsprechend des Prüfergebnisses wäre ggfls. die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens geboten.


Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz13.01.2016
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG
Landesplanerische Stellungnahme 04.05.2016
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

Unterlagen zum Verfahren

Ergebnis

Lageplan

Antragskonferenz