Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm
Regionalplanung und Windenergienutzung
Der Regionalverband legt im regionalen Raumordnungsprogramm Vorranggebiete für Windenergienutzung fest und steuert so die Verteilung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen im Verbandsgebiet. Wie und welche Anlagen in dem jeweiligen Gebiet aufgestellt werden unterliegt dem jeweiligen Baugenehmigungsverfahren.
Windenergieanlagen gehören zu den sogenannten privilegierten Bauvorhaben im Aussenbereich. Sie können also - sofern die Vorgaben des Bundesimissionsschutzgesetzes eingehalten werden - an jeder beliebigen Stelle errichtet werden. Um die damit verbundene "Verspargelung" der Landschaft zu verhindern, kann das Instrument der Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung von der Regionalplanung angewendet werden. Damit dürfen raumbedeutsame Windenergieanlagen nur noch innerhalb dieser Gebiete errichtet werden.
Anpassung des Regionalplanes an neue Flächenziele für Windenergie - Erste Auslegung
Das Land Niedersachsen hat Anfang 2023 den Bundesvorgaben folgende neue Flächenziele für die Windenergie festgesetzt. Geplant ist nach dem ersten Entwurf des Landes, die Flächen für die Windenergie auf 3,18 % der Fläche des Gebietes des Regionalverbandes wesentlich zu vergrößern.
Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe niedersachsenweit 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt sein. Ziel des Regionalverbandes ist es, bis Ende 2032 die geforderten 3,18 % der Gebietsfläche für Windenergie auszuweisen.
Am 8. November 2024 hat der Regionalverband erstmalig seine Pläne für die aktualisierte Teilplanung Windenergie im Rahmen des RROP 3.0 vorgelegt (siehe Presseinformation). Am 5. Dezember entscheidet die Verbandsversammlung über die Auslegung der Pläne. Die Durchführung der Auslegung ist für Anfang 2025 geplant.
Diese sogenannte erste Auslegung ist fester Bestandteil einer solchen Planung und dient vor allen Dingen der Transparenz. Die einsehbaren Pläne werden damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In dieser Phase können Anwohner*innen, Unternehmen und andere Interessierte ihre Sichtweisen und Bedenken einbringen. Diese werden im Folgenden geprüft, abgewogen und fließen ggf. in den weiteren Planungsprozess ein.
1. Änderung des RROP2008, Weiterentwicklung Windenergie (abgeschlossen)
Mit Bescheid vom 13.03.2024 hat das ArL Braunschweig die Satzung der 1. Änderung des RROP2008 mit Ausnahme des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Meinersen Seershausen 01 sowie des im Rahmen der 1. Änderung des RROP 2008 erweiterten Teils des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Wittingen Stöcken GF 2 Erweiterung genehmigt. Nur die genehmigten Teile der 1. Änderung des RROP 2008 werden wirksam.
Mit öffentlicher Bekanntmachung der Genehmigung am 08.05.2024 tritt die 1. Änderung des RROP 2008 rückwirkend zum 02. Mai 2020 in Kraft. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.
In der 1. Änderung des RROP 2008 werden 48 Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt. Zu den bestehenden 34 Vorranggebieten Windenergienutzung kommen 14 Flächen neu hinzu. 14 der bestehenden Vorranggebiete bleiben unverändert, 16 Gebiete werden erweitert, vier verkleinert. Von knapp 3.100 ha bereits bestehenden Vorrangflächen wird die Gesamtfläche auf 6.567 ha etwas mehr als verdoppelt. Der Regionalverband hat damit im Ergebnis substanziell Raum für die Windenergienutzung im Verbandsgebiet geschaffen.
Die Vorranggebiete Windenergienutzung umfassen 1,3 % des Verbandsgebietes.
Alle Unterlagen und eine Chronologie zur 1. Änderung des RROP 2008 finden Sie hier
Daten zu Windenergieanlagen
Aufstellorte und Daten zu bestehenden Windenergieanlagen im Verbandsgebiet finden Sie in unserem Energieportal
Die Daten sind aus verschiedenen Quellen zusammengetragen worden. Sie können jedoch lückenhaft sein weil der Regionalverband nicht über die Aufstellung bzw den Betrieb von Windenergieanlagen informiert wird.