Raumordnungsverfahren

Bodenabbau Wiedelah

Abbauplan zum Raumordnungsverfahren

Das Unternehmen Raulf Kies GmbH & Co. KG (im Weiteren: Vorhabenträgerin) plant die Gewinnung von Kiesen und Sanden im Nassabbau und hat beim Regionalverband die raumordnerische Prüfung des Vorhabens beantragt.

Sachverhalt/Vorhabenbeschreibung

Geplant ist die Erschließung einer Kieslagerstätte im Nassabbau, nördlich des Ortsteils Wiedelah, Stadt Goslar. Im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 ist die Fläche als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung (Kies) festgelegt. Die Fläche befindet südlich des Wiedelaher Sees, westlich der Klärschlammveredelungsanlage und östlich des Betonwerks.

Das Vorhaben soll der regionalen Rohstoffversorgung dienen und das bestehende Werk Heiningen ablösen, da diese Lagerstätte in absehbarer Zeit erschöpft sei. Das Vorhaben hat eine Gesamtgröße von etwa 27 ha, die Mächtigkeit der Lagerstätte beträgt 13,5 – 15,5 m. Es wird ein verwertbarer Rohstoffvorrat von 2,9 Mio. m³ erwartet und eine Versorgungsdauer von 25-30 Jahren angenommen.

Bei den betroffenen Flächen handelt es sich v.a. um landwirtschaftliche Nutzflächen, im Süden ergänzt durch ca. 4 ha Brachland. Der Werksverkehr soll über die Wülperoder Str. nach Norden in Richtung B 82 abgeführt werden. Die geplante Abbaustätte liegt innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes Börßum, Schutzzone IIIB.

Als Nachnutzung strebt die Vorhabenträgerin die Herstellung eines naturnahen Sees an. Für einen Teilbereich wird die Nutzung als Badesee vorgeschlagen.

Raumverträglichkeitsprüfung

Dem ROV vorgeschaltet wurde am 09.09.2021 eine digitale Antragskonferenz durchgeführt sowie ergänzend vom 06.07.2021 bis zum 31.08.2021 die Möglichkeit zur schriftlich-digitalen Stellungnahme angeboten.

Nach Auswertung und Prüfung der Stellungnahmen wurde dann für das geplante Vorhaben „Bodenabbau Wiedelah“ die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens (ROV) gemäß § 15 (1) S. 1 ROG festgestellt.

Unabhängig vom Verfahren hat der Regionalverband interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung am 17.11.2021 in das Schützenhaus Wiedelah eingeladen. Vor knapp 80 Personen wurde das Vorhaben und der rechtlich vorgesehene Prüf- und Verfahrensweg vorgestellt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der raumordnungsrechtlichen Prüfung. Insbesondere wurde über das ROV informiert. Die Veranstaltung diente dazu, transparent den Sachstand darzulegen. Es wurde viele Fragen gestellt, beantwortet und intensiv diskutiert.

Nach Feststellung der Erforderlichkeit eines ROVs sowie auf Grundlage der Ergebnisse einer durchgeführten Antragskonferenz wurde für das geplante Vorhaben zur Prüfung der Raumverträglichkeit im ROV „Bodenabbau Wiedelah“ der sachliche und räumliche Untersuchungsrahmen definiert (21.12.2021).

Die für das ROV erforderlichen Unterlagen wurden von der Vorhabenträgerin vollständig vorgelegt, so dass das ROV förmlich am 26.04.2023 eingeleitet wurde. Das ROV ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten durchzuführen und auch abzuschließen.

Das ROV umfasst die Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie die Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit. Hierfür werden die Verfahrensunterlagen sowohl auf dieser Homepage als auch öffentlich ausgelegt zur Verfügung gestellt.

Insgesamt sind alle Informationen zum ROV, wie z.B. der Untersuchungsrahmen, die öffentliche Bekanntmachung oder die Informationen zum Datenschutz, hier auf dieser Webseite unter der Rubrik „Unterlagen zum Verfahren“ zu finden.


Aktueller Stand (02/2024)

Mit Datum vom 21.02.20024 wurde das Raumordnungsverfahren abgeschlossen und die Landesplanerische Feststellung an die Vorhabenträgerin versandt. Das geplante Vorhaben entspricht unter Beachtung und Berücksichtigung von Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung.

Die Landesplanerische Feststellung und aktuelle Unterlagen sind unten unter dem Reiter „Landesplanerische Feststellung“ zu finden.

Die Landesplanerische Feststellung wird vom 06.03.2024 – 17.04.2024 öffentlich ausgelegt.

Informationen zu den Auslegungsorten und genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Öffentlichen Bekanntmachung 


Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz*06.07.21 - 31.08.21
Virtuelle Antragskonferenz09.09.2021
Prüfung der Erforderlichkeit des ROVerfolgt
Festlegung des Untersuchungsrahmens 21.12.2021
Einleitung des ROV 26.04.2023
Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten 26.04.2023 - 27.06.2023
Auslegung der Verfahrensunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit 26.04.2023 - 19.07.2023
Erörterungstermin29.08.2023
Landesplanerische Feststellung 21.02.2024
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

* Der Einleitung eines ROV geht gem. § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) eine Antragskonferenz voraus. Aufgrund der festgestellten epidemischen Lage wird die Antragskonferenz nicht gemäß § 10 (1) NROG als lokaler Termin durchgeführt. In Abstimmung mit der Vorhabenträgerin und dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL-BS, Obere Landesplanungsbehörde) wird die Antragskonferenz durch eine Beteiligung in schriftlicher oder elektronischer Form ersetzt (Artikels 16 des Gesetzes zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der Corvid-19-Pandemie vom 17.07.2020 sowie der zwischenzeitlich erfolgten Ergänzung und Anwendung des § 22 (2) NROG und § 10 (1) S. 2 NROG).

Datenschutz: Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmung durchgeführt. Die gültige Datenschutzerklärung finden Sie hier


Landesplanerische Feststellung


Erörterungstermin

Ergänzte Verfahrensunterlagen

Verfahrensunterlagen

Öffentliche Bekanntmachung zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens

Textteil

Anlage 4 Massenermittlung

Unterlagen Antragskonferenz

Lageplan